Bundesverfassungsgericht hält Gentechnik-Register offen und bestätigt Haftung. BUND sieht Kritiker und Verbraucher gestärkt
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Bundesverfassungsgericht hält Gentechnik-Register offen und bestätigt Haftung. BUND sieht Kritiker und Verbraucher gestärkt
Hinter der 2005 vom Land Sachsen-Anhalt eingereichten Verfassungsklage habe neben dem Gentechnik-Riesen Monsanto auch die damalige CDU/FDP-Landesregierung gestanden, so Moldenhauer. Unter Missachtung berechtigter Interessen der Bevölkerung hätten sich beide Parteien damit zum wiederholten Mal zu Lobbyisten bestimmter Industriezweige gemacht. In Umfragen seien stabile Mehrheiten von über 80 Prozent der Deutschen gegen den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei der Lebensmittelproduktion.
Ob die schwarz-gelbe Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Gentechnik-Gesetzes die vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Gesetzesteile unangetastet lasse, sei jedoch weiter offen. Die große Mehrheit der Landwirte wolle ihre Felder frei von gentechnisch manipulierten Pflanzen halten. Deshalb müsse die CDU/FDP-Regierungskoalition ihre bisherige gentechnikfreundliche Politik ändern. In den kommenden sechs Jahren plane sie 2,4 Milliarden Euro für die Gentechnikforschung auszugeben und streiche 16 Millionen Euro, die für den Ökolandbau eingestellt gewesen seien. "Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist noch keine Garantie, dass Monsanto und seine Fans in der Bundesregierung aufgeben", sagte Moldenhauer.
Pressekontakt: in Karlsruhe Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, Mobil: 0179-8138088 bzw. Tel. 030-27586-456 oder Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, Fax: -440, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net
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Datum: 24.11.2010 - 12:45 Uhr
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