Arbeitnehmerfreizügigkeit nur mit gesetzlichem Mindestlohn und 'equal pay'
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Arbeitnehmerfreizügigkeit nur mit gesetzlichem Mindestlohn und "equal pay"
"Ein Branchenmindestlohn in der Leiharbeit wäre weiterhin eine Lizenz zum Lohndumping. In den meisten Branchen wird mehr verdient, insbesondere in der Industrie, wo Leiharbeit am meisten eingesetzt wird. Das grundsätzliche Problem des Lohndumpings durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit scheint Frau von der Leyen erkannt zu haben. Allerdings zieht sie daraus die falschen Schlussfolgerungen.
Weiter herumschnippeln am Flickenteppich Branchenmindestlöhne kann nicht die Antwort sein. Nur ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn schützt die Beschäftigten in allen Branchen zuverlässig vor Lohndumping. In der Leiharbeit aber brauchen wir endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit - nämlich "equal pay". Die Ablehnung des Branchenmindestlohns in der Weiterbildung hat gezeigt, dass gute Arbeitsbedingungen nicht auf der Agenda der Bundesregierung stehen. DIE LINKE hat mit einem Gesetzentwurf zur Leiharbeit eine Lösung vorgelegt. Die Bundesregierung ist diese bisher schuldig geblieben."
F.d.R. Michael Schlick
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 24.11.2010 - 19:45 Uhr
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