Arbeitnehmerfreizügigkeit nur mit gesetzlichem Mindestlohn und 'equal pay'

Arbeitnehmerfreizügigkeit nur mit gesetzlichem Mindestlohn und 'equal pay'

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Arbeitnehmerfreizügigkeit nur mit gesetzlichem Mindestlohn und "equal pay"



(pressrelations) - "Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten und in der Leiharbeit brauchen wir "equal pay". Der Vorstoß von Ursula von der Leyen ist Augenwischerei", so Jutta Krellmann zu den Plänen der Arbeitsministerin, einen Mindestlohn für die Leiharbeit einzuführen. Vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. Mai 2011 durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit der deutsche Arbeitsmarkt für Menschen aus osteuropäischen EU-Staaten geöffnet wird, erklärt die Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Ein Branchenmindestlohn in der Leiharbeit wäre weiterhin eine Lizenz zum Lohndumping. In den meisten Branchen wird mehr verdient, insbesondere in der Industrie, wo Leiharbeit am meisten eingesetzt wird. Das grundsätzliche Problem des Lohndumpings durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit scheint Frau von der Leyen erkannt zu haben. Allerdings zieht sie daraus die falschen Schlussfolgerungen.

Weiter herumschnippeln am Flickenteppich Branchenmindestlöhne kann nicht die Antwort sein. Nur ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn schützt die Beschäftigten in allen Branchen zuverlässig vor Lohndumping. In der Leiharbeit aber brauchen wir endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit - nämlich "equal pay". Die Ablehnung des Branchenmindestlohns in der Weiterbildung hat gezeigt, dass gute Arbeitsbedingungen nicht auf der Agenda der Bundesregierung stehen. DIE LINKE hat mit einem Gesetzentwurf zur Leiharbeit eine Lösung vorgelegt. Die Bundesregierung ist diese bisher schuldig geblieben."


F.d.R. Michael Schlick
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 24.11.2010 - 19:45 Uhr
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