Nein zu Gewalt an Frauen ? Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

Nein zu Gewalt an Frauen ? Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe

ID: 303812

Nein zu Gewalt an Frauen ? Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe



(pressrelations) - lich des Internationalen Tages für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:

Vor dem Willy-Brandt-Haus wird heute eine Fahne mit der Aufschrift "Nein zu Gewalt an Frauen ? frei leben ohne Gewalt" gehisst. Damit setzt die SPD wie in den vergangenen Jahren ein sichtbares Zeichen. Die Aktion wurde von der Frauenorganisation "Terre des Femmes e.V. ? Menschenrechte für die Frau" ins Leben gerufen. Sie verfolgt das Ziel, noch stärker für das Problem der Gewalt gegen Frauen zu sensibilisieren.

Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für misshandelte Frauen. Dazu bedarf es eines ganzheitlichen, multidisziplinären Ansatzes. Es darf nicht mehr dem Kassenstand öffentlicher Finanzen und der Gutwilligkeit politischer Institutionen und Gremien obliegen, ob und welche Präventions- und Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden! Die Frauen müssen uneingeschränkt verbriefte Rechte in Anspruch nehmen können.

Dazu gehört
? der Rechtsanspruch auf kostenlosen Zugang zu allen erforderlichen Hilfen und Schutz. Frauenhäuser müssen institutionell gefördert, ihrer Finanzierung Pflichtaufgabe werden,
? der Rechtsanspruch auf soziale Eingliederung, insbesondere in den Arbeitsmarkt,
? der Rechtsanspruch auf polizeiliche, staatsanwaltliche und gerichtliche Sondereinrichtungen, die noch zu schaffen sind. Sie sollen der umfassenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bewertung der Gewalttaten und ihrer Folgen dienen. Ebenso geht es um die Verurteilung der Täter, die Klärung von Fragen der elterlichen Sorge und Versorgungs- oder Schmerzensgeldansprüche sowie um den Zugang zu medizinischer und therapeutischer Hilfe. Damit soll den Frauen ein Hürdenlauf durch eine Vielzahl von
Gerichten und Behörden erspart werden.

Eines besonderen Schutzanspruches bedürfen Frauen mit Behinderungen, Minderjährige und Migrantinnen. Letztere sind erfahrungsgemäß noch mehr von häuslicher Gewalt betroffen als Frauen ohne Migrationshintergrund. Für diese sind spezielle Hilfen durch besonders geschulte Personen vorzuhalten, um einen sach- und altersgerechten Umgang mit den Opfern zu ermöglichen.



Wir legen ein Bündel von Forderungen vor, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden und Hilfe erhalten.


Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand
Wilhelmstraße 141,
10963 Berlin
Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
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Datum: 25.11.2010 - 16:45 Uhr
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