Bauindustrie: - Schutzlücken im Übernahmerecht schließen - Know-how und Arbeitsplätze in Deutsch

Bauindustrie: - Schutzlücken im Übernahmerecht schließen - Know-how und Arbeitsplätze in Deutschland sichern

ID: 306872
(ots) - "Wir brauchen ein Übernahmerecht, das uns hilft,
Know-how und damit auch Arbeitsplätze in Deutschland zu halten.
Deswegen sollte ergebnisoffen geprüft werden, ob Anpassungen im
Übernahmerecht erforderlich sind, etwa durch die Aufnahme einer
'Creeping-In-Regel'." Diese Auffassung vertrat heute in Berlin RA
Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, vor der Expertenanhörung zum Übernahmerecht
im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.

Die Finanzkrise habe gezeigt, wie wichtig die Industrie für den
Erfolg und die Stabilität des Wirtschaftsstandorts Deutschland sei.
Als Industriestandort sollten wir uns bei der Gestaltung der
Übernahmeregeln nicht ausschließlich an finanzmarktpolitischen
Gesichtspunkten orientieren, betonte Knipper. Die Politik müsse
angesichts einer neuen Welle feindlicher Übernahmen künftig
industriepolitische Argumente stärker berücksichtigen. Ein zu offenes
Übernahmerecht könne zu Abfluss von Know-how und zum Verlust von
Arbeitsplätzen führen. Knipper: "Die Politik sollte alle Mittel
prüfen, die helfen, die erfolgreiche Industriestruktur in Deutschland
zu erhalten."

"Es geht keinesfalls darum, Übernahmen grundsätzlich zu erschweren
oder ausländische Investoren abzuschrecken. Es geht lediglich um
Waffengleichheit und Fairness im europäischen Wettbewerb und zwar im
Interesse aller Unternehmen am Standort Deutschland", sagte Knipper.
Auch die Politik müsse ein Interesse an einheitlichen europäischen
Spielregeln haben. Ziel einer Reform müsse es sein, das deutsche
Übernahmerecht international üblichen Standards für Mindestangebote
anzupassen.

Die meisten EU-Staaten hätten erkannt, dass nach der weltweiten
Finanzkrise eine neue Übernahmewelle drohe. Sie hätten deshalb
Vorkehrungen getroffen, die ein feindliches "Einschleichen"


verhindern oder zumindest erschweren, so z. B. in Großbritannien,
Frankreich und Italien. In diesen Ländern müsse ein Großaktionär, der
bereits über 30 Prozent aber noch nicht über 50 Prozent der Stimmen
verfüge, für weitere Zukäufe den Minderheitsaktionären in festen
Abständen neue Übernahmeangebote unterbreiten. "Diese Regelung
schützt die Unternehmen vor einer Übernahme per Handstreich, schützt
aber auch die Rechte der Minderheitsaktionäre", so Knipper.
"Übernahmen bleiben damit möglich, werden aber fair und mit 'offenem
Visier' ausgetragen."

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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Datum: 01.12.2010 - 10:26 Uhr
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