Heizkostenabrechnung: Das sollten Mieter wissen / Heizspiegel.de und Deutscher Mieterbund beantworte

Heizkostenabrechnung: Das sollten Mieter wissen / Heizspiegel.de und Deutscher Mieterbund beantworten die wichtigsten Fragen

ID: 307730
(ots) - Deutschlands Vermieter verschicken jährlich mehr
als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen an ihre Mieter. "Jede zweite
Rechnung ist falsch", warnt Stefanie Jank von Heizspiegel.de.
Häufigste Fehlerquellen: Der Brennstoffverbrauch wird falsch
berechnet, die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien
ist nicht nachvollziehbar oder die Ausgaben für den Betriebsstrom,
die Wartung oder das Ablesen der Heizung sind zu hoch angesetzt.
"Mieter sollten die Rechnung deshalb Punkt für Punkt prüfen", sagt
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Mit einem
Heizgutachten können Mieter ihre Heizkostenabrechnung kostenlos vom
Fachmann analysieren lassen. Noch bis zum 31.12.2010 kann es gratis
auf www.heizspiegel.de angefordert werden. Treten Unstimmigkeiten
auf, sollten Mieter sich an den örtlichen Mieterverein (
www.mieterbund.de ) wenden. Heizspiegel.de und DMB beantworten die
wichtigsten Fragen rund um die Heizkostenabrechnung.

Was kommt auf Haushalte bei der Heizkostenabrechnung für 2010 zu?

Das Heizen mit Öl wurde teurer. Mieter mit einer 70qm-Wohnung
müssen im Schnitt mit voraussichtlich 750 Euro Heizkosten rechnen.
Das sind 130 Euro mehr als im Vorjahr. Anders sieht es beim Erdgas
aus: Dort können sich Mieter wahrscheinlich über circa 60 Euro
weniger Heizkosten freuen.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet?

Die Abrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es
nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter ist
verpflichtet, eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Der
Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich
zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden
dürfen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden meist entsprechend
der Wohnfläche verteilt.

Was steht auf der Rechnung?



Jede Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller
Heizkosten. Ein erster Teil umfasst die Kosten für den
Brennstoffkauf, also die Ausgaben für Fernwärme, Gas oder Öl. Neben
dem Energieverbrauch enthält die Heizkostenabrechnung auch die
sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung,
Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger sowie
Betriebsstromkosten der Heizungsanlage.

Was sind die häufigsten Gründe für überhöhte Abrechnungen?

Viele Mieter zahlen unnötig hohe Heizkosten, weil Heizungsanlagen
veraltet sind, unwirtschaftlich arbeiten oder Häuser nicht
ausreichend wärmegedämmt sind. Häufig sind außerdem die
Heiznebenkosten (u. a. Betriebsstrom, Gebühren für Messdienst oder
Wartung der Heizungsanlage) viel zu hoch. Mit einem kostenlosen
Heizgutachten auf www.heizspiegel.de finden Mieter heraus, ob ihre
Heizkostenabrechnung zu hoch ist.

Welche Fehler treten immer wieder auf?

Die Abrechnung kommt verspätet, der Verteilerschlüssel ist
falsch, die Verbräuche sind zu Unrecht geschätzt oder bei einem
Mieterwechsel sind die Kosten falsch zwischen ein- und ausziehendem
Mieter verteilt worden. Außerdem setzen viele Vermieter bei der
Wohnfläche zu viele Quadratmeter an. Auch dürfen Heizkosten für
leerstehende Wohnungen im Haus nicht auf alle Mieter umgelegt werden.
Im Zweifel sollte die Abrechnung vom örtlichen Mietervereinen
überprüft werden ( www.mieterbund.de ).

Können Mieter die Unterlagen einsehen, auf deren Basis der
Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt?

Ja. Mieter müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen beim
Vermieter melden. Sie haben das Recht, bei ihm oder der
Hausverwaltung Einsicht in die Belege zu nehmen. Der Vermieter muss
erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen
fotografieren. Er kann die Belege auch als Fotokopien versenden.

Bis wann muss die Abrechnung im Briefkasten sein?

Die Nebenkosten müssen spätestens ein Jahr nach dem
Berechnungszeitraum abgerechnet sein. Wenn dieser Zeitraum bis zum
31.12.2009 geht, muss die Abrechnung also spätestens am 31.12.2010 im
Briefkasten sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen.

Wie kann man sich gegen überhöhte Rechnungen wehren?

Mieter sollten bei überhöhten Kosten schnell vom Vermieter
Auskunft verlangen. Mit einem kostenlosen Heizgutachten auf
www.heizspiegel.de können Mieter ihre Heizkostenabrechnung unter die
Lupe nehmen lassen. Eine beiliegende fachliche Stellungnahme
informiert den Vermieter über das Ergebnis. Bis zur Klärung der
Fragen muss nicht gezahlt werden. Bei offenkundigen Fehlern kann eine
neue Abrechnung verlangt werden. Hilfe beim Prüfen der Rechnung
bietet der örtliche Mieterverein im Internet unter www.mieterbund.de
.

Über die Heizspiegelkampagne

Die Heizspiegelkampagne wird von der gemeinnützigen co2online GmbH
initiiert und vom Bundesumweltministerium im Rahmen der
Klimaschutzinitiative gefördert. Mehr als 80 Städte, Gemeinden und
Landkreise in Deutschland nutzen seit 1995 kommunale Heizspiegel.
Seit 2005 wird der Bundesweite Heizspiegel veröffentlicht. Bisher
haben fast 50.000 Mieter und Hauseigentümer kostenlose Heizgutachten
bestellt.

Über den Deutschen Mieterbund (DMB) Der Deutsche Mieterbund e. V.
ist die Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in
Deutschland. Dem Deutschen Mieterbund sind rund 330 örtliche
Mietervereine angeschlossen, die an mehr als 500 Orten in ganz
Deutschland ihre Mitglieder in mietrechtlichen Fragen beraten und
unterstützen.



Pressekontakt:
Andreas Braun
Hochkirchstr. 9, 10829 Berlin
co2online gemeinnützige GmbH
Tel.: 030 / 780 96 65 - 10
E-Mail: andreas.braun@co2online.de

Ulrich Ropertz
Deutscher Mieterbund
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Tel.: 030 / 223 23 - 35
E-Mail: ulrich.ropertz@mieterbund.de

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Datum: 02.12.2010 - 09:57 Uhr
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