Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Finanzämter schreiben Rentner an – Steuernachzahlungen drohen
ID: 310379
Durch neues Alterseinkünftegesetz müssen Rentner seit 2005 mehr Steuern zahlen
Hintergrund ist das neue Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 gilt. Demzufolge müssen Senioren einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Wie hoch der relevante Anteil ist, hängt davon ab, in welchem Jahr der Renteneintritt erfolgt ist. Wer bis 2005 in den Ruhestand ging, muss 50 Prozent des gesetzlichen Altersgeldes versteuern. Seither steigt der Anteil jedes Jahr um 2 Prozent. Liegt der Renteneintritt also im Jahr 2006 sind 52 Prozent steuerpflichtig, wer 2007 in Pension ging, muss 54 Prozent seiner Altersrente versteuern. Hinzu kommen eventuelle private oder betriebliche Versicherungen. „Die Rentenbezüge werden seit einigen Jahren elektronisch an den Fiskus gemeldet und sind inzwischen ausgewertet“, so Stadter.
Ab 500 Euro Steuernachzahlung ist ein Strafverfahren möglich
Insbesondere Witwen und Pensionäre, die mehrere Renten beziehen, können von der Aufforderung zur Steuernachzahlung betroffen sein. Auch Einnahmen aus Vermietungen oder Zinserträgen sind steuerpflichtig. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät daher, wenn möglich, die notwendigen Steuererklärungen einzureichen, bevor das Finanzamt dazu auffordert. „Wird die Erklärung eingereicht, nachdem das Finanzamt dazu aufgefordert hat, und liegt die Nachzahlung bei mehr als 500 Euro pro Jahr, sind die Finanzbeamten angewiesen, die Fälle an die zentrale Bußgeld- und Strafsachstelle weiterzuleiten“, gibt Siegfried Stadter zu bedenken. „Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung jedoch zuvor, gilt dies als Selbstanzeige. Das heißt, die Nachzahlung muss zwar geleistet werden, mit weiteren Unannehmlichkeiten ist jedoch nicht zu rechnen.“
Bei Lohnsteuerhilfevereinen wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erhalten Rentner wichtige Unterstützung. In den mehr als 350 Beratungsstellen bundesweit wurden im vergangenen Jahr bereits viele Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. „Es ist eine große Verunsicherung zu spüren“, weiß Siegfried Stadter aus der eigenen Beratertätigkeit zu berichten. Die Steuerexperten setzen vor allem auf Aufklärung, um den Senioren die Angst vor einer Steuernachzahlung zu nehmen, denn „wer eine durchschnittliche Rente erhält, ist oftmals gar nicht betroffen.“ Zusätzlich können oftmals Krankheitskosten oder Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden, welche die Steuerschuld deutlich senken können.
Mehr Infos unter www.lohi.de.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth
Tel: (0921 / 23475)
E-Mail: s.stadter(at)lohi.de
Datum: 07.12.2010 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 310379
Anzahl Zeichen: 3447
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Stadter
Stadt:
Bayreuth
Telefon: 0921 / 23475
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.12.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 747 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Finanzämter schreiben Rentner an – Steuernachzahlungen drohen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).