Union und FDP ignorieren Interessen der wirtschaftenden Landwirte
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Union und FDP ignorieren Interessen der wirtschaftenden Landwirte
Die SPD-Bundestagfraktion sieht sich durch die Anhoerung in ihrer Ablehnung des Zweiten Flaechenerwerbsaenderungsgesetzes bestaetigt. Das Risiko dieses Gesetzes ist zu gross: Den Landwirten in Ostdeutschland droht ein massiver Flaechenentzug, dem Bundeshaushalt unkalkulierbare Mindereinnahmen.
Der Entwurf der Koalition sieht vor, Alteigentuemern den Erwerb zum Preis von 2004 zu ermoeglichen. Gleichzeitig duerfen Ansprueche neu gestellt und an weit entfernte Verwandte abgetreten werden. Seit 2004 sind die Preise fuer Agrarland rasant gestiegen, damals lag der Preis bei 2.700 Euro, heute bei durchschnittlich rund 8.200 Euro je Hektar.
Der Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus, bestaetigte die negativen Auswirkungen auf die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe. Die Gesetzaenderung macht den Landkauf von Alteigentuemern derart lukrativ, dass mit einem massiven Anstieg der Kaufantraege zu rechnen ist. Backhaus sieht einen neu geschuerten Interessenkonflikt zwischen den Landwirten vor Ort und den nicht selbst wirtschaftenden Alteigentuemern.
Waehrend die Landwirte Marktpreise fuer Land zahlen muessen, koennen die Alteigentuemer zu stark verbilligten Preisen kaufen.
Die freiverkaeuflichen Flaechen wuerden weniger, die Marktpreise dadurch noch weiter steigen.
Offen bleibt die Frage, ob der Flaechenpool fuer alle Ansprueche ausreichen wird. Die ehemals staatlichen Flaechen werden fuer den Bund von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet, im Flaechenpool sind noch 315.000 Hektar verkaufsfaehige landwirtschaftliche Flaeche. Das kann bedeuten, dass weder fuer den Verkauf an bewirtschaftende Paechter noch fuer das nationale Naturerbe mit diesen Gesetz Flaechen uebrig waeren.
Zugunsten der Alteigentuemer soll also, nach dem Willen der CDU/CSU-FDP-Koalition, ein in den 90er Jahren hart erkaempfter Kompromiss beim Flaechenerwerb aufgehoben werden. Die nicht selbst bewirtschaftenden Alteigentuemer sollen beim Flaechenerwerb gegenueber allen anderen Interessenten beguenstigt werden.
Genauso wie die Interessen der wirtschaftenden Betriebe werden auch die Grundlagen der damaligen Einigung ignoriert. Der Verfassungsrechtler Klaus Koepp hat in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Entschaedigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz keinen Anspruch auf eine bestimmte Flaechengroesse begruendet. Es begruendet lediglich einen den Anspruch auf einen Erwerb in Hoehe eines ermittelten Wertes.
Daher erwaechst aus den steigenden Bodenpreisen keine Verpflichtung.
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Datum: 07.12.2010 - 22:45 Uhr
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