Ostsee-Zeitung: Kommentar zu Steuerflüchtlingen
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bestraft werden als derjenige, der Steuerflucht versucht. Wenn
Ersterer seine gestohlene Ware zurückbringt, stellt ihn das von einer
Strafe nicht frei. Ein Steuerdieb kann sich hingegen - wenn er sich
rechtzeitig offenbart - weiter freikaufen. Reumütigen bleibt ein
Schlupfloch.
Pressekontakt:
Ostsee-Zeitung
Jan-Peter Schröder
Telefon: +49 (0381) 365-439
jan-peter.schroeder@ostsee-zeitung.de
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Datum: 08.12.2010 - 19:07 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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