Lotto weiter auf Talfahrt / - Umsätze der Lottogesellschaften gehen weiter deutlich zurück / - Bilanz des Glücksspielstaatsvertrags: 13 Mrd. Euro Umsatzminus und 6 Mrd. weniger Steuern und Zweckerträge
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aus 49" im Vergleich zum Vorjahr erneut fast 10% ihrer Umsätze
eingebüßt, seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags beträgt das
Minus rund 25%. Noch härter traf der Vertrag die Klassenlotterien SKL
und NKL (-50%) und die gewerblichen Spielvermittler wie Faber, JAXX
und Tipp24, die rund 90% ihrer Umsätze verloren oder ihr Geschäft
ganz einstellen mussten. Gründe hierfür sind die massiven Werbe- und
Vertriebsbeschränkungen und das Internetverbot, die infolge der
Spielsuchtbegründung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) seit 2008
gelten.
Insgesamt werden die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen
Laufzeit des Vertrags voraussichtlich rund 13 Milliarden Euro Umsatz
und damit 6 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren.
Zahlreiche Projekte aus Sport, Wohlfahrt und Kultur, die aus dem
Lotto-Topf gefördert werden, müssen daher mit tiefen Einschnitten
rechnen.
Der Deutsche Lottoverband appelliert an die Ministerpräsidenten,
die bisherige Politik zu beenden: "Der Glücksspielstaatsvertrag ist
rechtlich und fiskalisch gescheitert. Die Suchtbegründung bei
Lotterien ist scheinheilig, widersprüchlich und hat ein ökonomisches
Desaster bewirkt. Nun gilt es, aus den Erfahrungen zu lernen und die
Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen", so Norman Faber,
Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Es gibt andere Gründe, die
das Lotterieveranstaltungsmonopol sichern. Dieses zeigt die Praxis in
den meisten europäischen Ländern, die vom EuGH akzeptiert wurde", so
Faber.
Die Ministerpräsidenten beraten morgen über die Zukunft des
GlüStV. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutschen
Monopol-Regelungen im September gekippt. Zahlreiche
Verwaltungsgerichte haben daher zentrale Regelungen des GlüStV außer
Kraft gesetzt. Für die Länder besteht nun dringender Handlungsbedarf.
Für eine Neuregelung hat der EuGH unmissverständlich klargestellt:
Wenn ein Monopol mit der Suchtprävention begründet wird, dann müssen
alle Glücksspiele im Verhältnis zu ihren Suchtgefahren reguliert
werden. Zwingende Folge wäre die Verstaatlichung der Spielhallen,
Pferdewetten und privaten Spielbanken, die deutlich gefährlicher,
jedoch erheblich liberaler reguliert sind als Lotterien, bei denen
faktisch keine Spielsuchtgefahren bestehen - das ist unrealistisch
und politisch nicht durchsetzbar.
Die Sucht-Begründung steht bislang auch dem Plan des Deutschen
Lotto- und Totoblocks (DLTB) im Wege, die neue Mega-Lotterie
"Eurojackpot" mit Hauptgewinnen von bis zu 90 Millionen Euro
einzuführen. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist eine Bewerbung großer
Gewinne verboten, wenn Monopole mit Spielsuchtprävention begründet
werden.
Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche
Fußballbund (DFB), der Profi-Sport (DFL, DEL, DHL u. a.) sowie die
privaten Rundfunkanbieter (VPRT) sprechen sich offen für einen
Politikwechsel aus.
Ebenso befürworten mehrere Bundesländer eine Lockerung der
Glücksspielregelungen. Ungeachtet des Treffens der
Ministerpräsidenten hat die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein
bereits einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des
Glücksspielwesens in das Kieler Parlament eingebracht, der am
kommenden Freitag erörtert werden soll.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/89 00 39 69
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Datum: 14.12.2010 - 14:35 Uhr
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