BPI: Bundesrat sollte AMNOG ablehnen / Zwangsabschläge für die PKV sind verfassungswidrig
ID: 316827
(BPI) fordert den Bundesrat auf, dass
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zurückzuweisen, da es
verfassungswidrige Aspekte enthält. Die Ausweitung der
Zwangsabschläge und des Preismoratoriums auf die Private
Krankenversicherung (PKV) verstoßen nach einem Rechtsgutachten im
Auftrag des Verbandes gegen das Grundgesetz. "Auch wenn das Gesetz
nicht zustimmungspflichtig ist, sollten sich die Länder überlegen, ob
sie mit ihrer Haltung eine solch eklatante Verfassungswidrigkeit
mittragen wollen. Politik muss sich wieder darauf besinnen, im Rahmen
des Grundgesetzes zu handeln und nicht immer darauf warten, dass das
Verfassungsgericht schlussendlich die Politik korrigieren muss",
erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.
Mit der Übertragung der staatlichen Zwangsmaßnahmen auf die PKV
leitete der Gesetzgeber aus Sicht des BPI eine Angleichung der beiden
Krankenversicherungssysteme ein. Dieses GKVisierung der PKV, die von
den privaten Kassen selber gewünscht wurde, werde mit der Ausdehnung
der Preisverhandlungen für innovative Arzneimittel durch den
Spitzenverband Bund der GKV auf die Geschäfte der PKV noch weiter
vorangetrieben. "Die PKV sollte ernsthaft hinterfragen, ob sie hier
nicht, um eine kurzfristige Entlastung zu erzielen, langfristig ihr
eigenes Geschäftsmodell zu Grabe trägt", so Wegener.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.12.2010 - 14:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 316827
Anzahl Zeichen: 1665
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 251 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BPI: Bundesrat sollte AMNOG ablehnen / Zwangsabschläge für die PKV sind verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).