Verfassungsgemäßer Regelsatz nicht unter 420 Euro und Kürzungen zurücknehmen
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Verfassungsgemäßer Regelsatz nicht unter 420 Euro und Kürzungen zurücknehmen
"Es gibt keinen Grund, eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes weiter auf die lange Bank zu schieben. Die Ministerin muss ihr Zeitspiel beenden, das einzig und allein auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Alle Berechnungen von Sozialverbänden auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes stellen klar, dass ein menschenwürdiger, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdender Regelsatz nicht unter 420 Euro liegen kann. Die Rechenspiele des Ministeriums werden den Anforderungen des Karlsruher Urteils in keiner Weise gerecht, wie das gerade erst offenkundig gewordene Hin und Her bei den Warmwasserkosten noch einmal vor Augen geführt hat. Um politische Tricksereien bei der Ermittlung eines sachgerechten, verfassungsgemäßen Existenzminimums - insbesondere für Kinder und Jugendliche - zu verhindern, ist des Weiteren unmittelbar eine unabhängige Expertenkommission einzurichten, deren Ergebnisse rückwirkend umgesetzt werden.
Nicht verhandelbar ist für uns auch der Verzicht auf Verschärfungen bei den Sanktionen sowie auf die Pauschalierung der Unterkunftskosten. Die Milliarden-Kürzungen beim Elterngeld, beim Rentenzuschuss des Bundes sowie bei den Eingliederungsleistungen für ALG-II-Bezieher und -Bezieherinnen sind zurückzunehmen. DIE LINKE wird in den Verhandlungen alle Forderungen nach gerechten Mindestlöhnen, gleichen Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen sowie mehr Schulsozialarbeitern unterstützen. Wir werden aber keinem politischen Tauschhandel zustimmen, der minimale Zugeständnisse der Regierung bei Mindestlohn und 'Bildungspaket' mit einem Verzicht auf menschenwürdige Regelsätze erkauft."
F.d.R. Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 06.01.2011 - 18:15 Uhr
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