Saarbrücker Zeitung: Polizeigewerkschaft will Schnellverfahren gegen Hooligans
ID: 326430
Fußball fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Einführung von
Schnellverfahren gegen Hooligans. GdP-Chef Bernhard Witthaut sagte
der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe): "Die Problemspiele
müssen künftig von Staatsanwälten und Richtern begleitet werden." Das
schrecke ab, "und nur so kommen wir rasch zu Haftbefehlen und am Ende
zu entsprechenden Urteilen."
Kurz vor Beginn der Bundesliga-Rückrunde wollen an diesem Mittwoch
der Deutsche Fußballbund (DFB) und die Deutsche Fußball-Liga (DFL)
bei einem Expertengipfel über die zunehmende Gewalt diskutieren. Laut
Witthaut ist die Einsatzbelastung der Polizei "immens", allein in der
Saison 2008/2009 hab es 1,5 Millionen Arbeitsstunden nur für den
Fußball gegeben. "Das ist hart an der Grenze des Leistbaren."
Witthaut verlangte von DFB und DFL, endlich die Spielpläne zu
entzerren. "Zum Beispiel müssen am 1. Mai nicht auch noch Liga-Spiele
ausgetragen werden."
Zugleich forderte der GdP-Vorsitzende von der Justiz, das Strafmaß
bei Gewalttaten voll auszuschöpfen. Wenn ein Hooligan einen Beamten
schwer verletze, dürfe der Täter nicht nur mit einer Geldbuße davon
kommen. Auch plädierte Witthaut für ein generelles Alkoholverbot in
den Stadien, um die Gewaltbereitschaft zu reduzieren.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.01.2011 - 13:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 326430
Anzahl Zeichen: 1592
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Saarbrücken
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saarbrücker Zeitung: Polizeigewerkschaft will Schnellverfahren gegen Hooligans"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Saarbrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).