Rechtsschutzversicherung: Unterscheidung der Gerichte und Instanzen

Rechtsschutzversicherung: Unterscheidung der Gerichte und Instanzen

ID: 327251

Ein Streit unter Nachbarn, das neue Auto weist Mängel auf: Viele Dinge führen in unserer Rechtsordnung zu einem Streit, der nicht selten vor Gericht landet. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss die Kosten des Verfahrens in der Regel selber tragen.



Rechtsschutzversicherung: Unterscheidung der Gerichte und InstanzenRechtsschutzversicherung: Unterscheidung der Gerichte und Instanzen

(firmenpresse) - In der deutschen Gerichtsbarkeit unterscheidet man zwischen mehreren Gerichtsarten mit unterschiedlichen Instanzen. Diese werden in einer genau vorgegebenen Reihenfolge durchlaufen. Je weiter man in der Gerichtsbarkeit vordringt, umso höher fallen die Kosten aus. Daher stellt die Rechtsschutzversicherung eine große Hilfe dar, um den Bürger bei der Wahrnehmung seiner Interessen finanziell unabhängig zu stellen.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt fast alles seinen Lauf beim Amtsgericht. Je nach Streitwert ist auch das Landgericht zuständig. Von hier aus geht es bei einer Berufung zur nächst höheren Gerichtsbarkeit, also vom Amtsgericht zum Landgericht und von Landgericht zum Oberlandesgericht. Die letzte Stufe ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es in Deutschland auch Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte mit ihren Instanzen.

Man unterscheidet zwischen Zivil- und Strafprozessen. In einem Zivilverfahren geht es in der Regel um Schadensersatzansprüche, Streitigkeiten aus Kauf, Darlehen oder anderen Verträgen, Miete, Räumung oder Kündigung von Wohnungen oder um Ansprüche auf Herausgabe bestimmter Gegenstände. Oftmals lassen sich Streitigkeiten in dieser Art nicht gleich in der ersten Instanz beilegen. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und diese auch eine Deckungszusage erteilt hat, wird in der Regel vor Gericht einen längeren Atem zeigen können.

Hier müssen die beteiligten Parteien die Richtigkeit ihrer Behauptungen beweisen, das Gericht entscheidet mit einem Urteil. Da auch Sachverständige und Zeugen vernommen werden, fallen naturgemäß weitere Kosten an. Dieses wird von der Rechtsschutzversicherung getragen. Mit der Höhe des Streitwertes steigen auch die Gerichtskosten. Im Urteil wird verfügt, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. In der Regel ist das die unterlegene Partei, das Gericht kann die Kosten aber auch auf Kläger und Beklagten aufteilen.



Ein Prozess vor dem Arbeits-, Verwaltungs- oder dem Finanzgericht wird mit weniger hohen Kosten geführt. Vor dem Sozialgericht besteht in der Regel Kostenfreiheit. Schwerpunkt sind hier vor allem Anwalts- und Gutachterkosten. Beim Arbeitsgericht hat der Kläger seine Anwaltskosten immer selber zu bezahlen, egal, ob er nun gewinnt oder verliert. Nur mit der Rechtsschutzversicherung wird das Kostenrisiko aufgefangen. Eine Kostenerstattung durch die unterlegene Partei ist erst ab der Berufungsinstanz vorgesehen.

Bildquelle: Jan von Bröckel, www.pixelio.de

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