Bundessuperbehörde ist verfassungswidrig
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Bundessuperbehörde ist verfassungswidrig
Das Vorhaben, angeregt durch die "Werthebach-Kommission" und befürwortet durch Bundesinnenminister de Maizière, ist abenteuerlich und höchst wahrscheinlich verfassungswidrig.
Die Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu einer Bundessuperbehörde würde wesentliche Vorgaben des Grundgesetzes unterlaufen.
Im Minimum werden Zuständigkeiten der Bundesländer ignoriert, im Maximum wird zusammengeführt, was nicht zusammen gehört.
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 14.01.2011 - 13:15 Uhr
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