Ein bisschen falsch ist auch nicht richtig
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Ein bisschen falsch ist auch nicht richtig
"Solch eine Vorratsdatenspeicherung, dies hat das Bundesverfassungsgericht auf Leutheusser-Schnarrenbergers eigene Klage hin festgestellt, ist nur unter engen Auflagen verfassungskonform. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, das ist aus der Sicht der Unionsparteien offenbar legitim. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist die Protokollierung der Daten falsch. Und 'ein bisschen falsch' gibt es nicht."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 18.01.2011 - 18:15 Uhr
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