REINEMUND: Spielhallenverbot in Innenstädte ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
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REINEMUND: Spielhallenverbot in Innenstädte ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
Ohne Zweifel muss die Spielsucht weiter eingedämmt werden, doch die gewerbsmäßige Aufstellung von Glückspielautomaten ist durch § 12 Absatz 1 des Grundgesetzes als wirtschaftliche Betätigung geschützt. Die Regulierung des Glückspiels selbst ist zudem Ländersache und keine Bundesaufgabe.
Die Forderung der Grünen nach einer weiteren Begrenzung von Spielhallen durch eine Änderung des Baugesetzbuches ist ein schwerer Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Bisher können die Kommunen eigene Schwerpunkte setzen und selbst entscheiden, ob sie die Ansiedlung von Spielhallen lieber in den zentralen Lagen der Innenstädte oder in Gewerbe- und Mischgebieten zulassen wollen. Die bestehenden Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung lassen den Kommunen hier viel Spielraum und Kreativität zu lokalen Lösungen. Ein generelles Verbot der Ansiedlung außerhalb von Gewerbegebieten beschränkt die Städte und Gemeinden in ihrem gesetzlich geschützten Selbstverwaltungsrecht.
Die Verdrängung der Spielhallen in Gewerbegebiete würde zudem die Gefahr, illegale Spielstätten anzuziehen, erhöhen. Zum einen fehlt die soziale Kontrolle, zum anderen wird auch die Kontrolle der gesetzlichen Schutzbestimmungen deutlich erschwert.
Der Vorschlag der Grünen ist daher eher kontraproduktiv. Es handelt sich hier um eine Schaufensterdiskussion und nicht um ernsthafte Vorschläge zur Bekämpfung der Spielsucht.
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Datum: 20.01.2011 - 20:45 Uhr
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