Verbraucherinformationsgesetz muss auch für Finanzprodukte gelten
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Verbraucherinformationsgesetz muss auch für Finanzprodukte gelten
"Der Informationsanspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern darf sich nicht auf Lebensmittel beschränken. Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, wie wichtig Informationsrechte auch bei Finanzprodukten sind. 20 bis 30 Milliarden Euro verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich allein durch Falschberatung in der Geldanlage. Ich unterstütze daher die Forderungen von Billen und Schaar. Das Verbraucherinformationsgesetz muss für alle Produkte und Dienstleistungen gelten. Bundesverbraucherministerin Aigner muss ihre Blockadehaltung endlich aufgeben, statt Finanzprodukte bei der Reform weiterhin auszuklammern.
Transparenz muss die Regel sein. Wir wollen, dass Behörden Informationen auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich machen. Schließlich werden sie aus Steuergeldern finanziert. Dazu müssen Behörden aktiv vor Risiken warnen.
Weiter muss der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Aufgabe der Finanzaufsicht werden. DIE LINKE hat bereits im März 2010 einen umfassenden Antrag zur Reform des finanziellen Verbraucherschutzes eingebracht (BT-Drs. 17/887). Unser Antrag zur verbraucherfreundlichen Reform des Verbraucherinformationsgesetzes enthält alle zentralen Forderungen (BT-Drs. 17/1576). Aigners Entwurf wird diesen Anforderungen überhaupt nicht gerecht. Wenn sie sich hier nicht bewegt, wird dem Dioxin-Skandal die nächste Finanzkrise folgen."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 25.01.2011 - 17:45 Uhr
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