Medico Fonds 31 und 33 in der Krise: CLLB Rechtsanwälte warnen Anleger vor der drohenden Verjährun

Medico Fonds 31 und 33 in der Krise: CLLB Rechtsanwälte warnen Anleger vor der drohenden Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche

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Berlin, 25.01.2011 Viele Ärzte und Apotheker haben in die von der Firma Gebau initiirten Medico Fonds investiert. Nun hat es die Medico Fonds 31 und 33 getroffen: Ende letzten Jahres wurden deren Gesellschafter aufgefordert, sich an einem als alternativlos dargestellten Sanierungskonzept finanziell zu beteiligen. Ob die Sanierung wirklich klappt, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.



(firmenpresse) - Betroffenen Anlegern empfehlt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die Einholung kompetenter rechtlicher Beratung.

Neben einer Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Situation sollte man auch die Beratung, die der Anlageentscheidung voranging, im Fokus haben. Schadensersatzansprüche können sich im Einzelfall ergeben, wenn der den Fonds empfehlende Anlageberater nicht vollständig, rechtzeitig und verständlich über die tatsächlich vorhanden Risiken und Eigenschaften der Beteiligung aufgeklärt hat. In den vorliegenden Fällen musste der Berater z. B. sicherstellen, dass dem Anleger vor Zeichnung mitgeteilt wurde, dass er eine unternehmerische Beteiligung abschließt, deren Risiken bis zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. Andernfalls spricht viel dafür, dass Schadensersatzansprüche gegen das Beratungsunternehmen bestehen könnten, erläutert Bombosch weiter.

Wichtig ist, dass hier jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss, um Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche zu ermitteln. Im Blick muss dabei auch die Frage der Verjährung behalten werden, die in Einzelfällen am Jahresende eintreten könnte. Die Konsequenz für den Anleger sollte sein, rasch eine solche Prüfung der eigenen Ansprüche durchführen zu lassen und keine Zeit zu verlieren, da die erhebliche Gefahr besteht, dass Schadensersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte seinen anwaltlichen Beistand beauftragen, dort um eine Kostenübernahme nachzusuchen. In vielen Fällen übernehmen die Versicherungen die mit einer solchen Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kostenrisiken, erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  Messe Düsseldorf Group auf Platz 2 in Deutschland Gemeinsame Erklärung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Januar 2011
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 25.01.2011 - 18:00 Uhr
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Ansprechpartner: Hendrik Bombosch
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Telefon: 030 288 789 6-0

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Finanzwesen


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Freigabedatum: 25.01.2011

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