Augen auf beim kommunalen Leitungskauf
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Augen auf beim kommunalen Leitungskauf
Gestern fand im Deutschen Bundestag die öffentliche Anhörung zur "Rekommunalisierung der Energienetze" statt. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Pfeiffer und der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:
Die Kommunen sind als Wettbewerber willkommen, wenn sie sich dem Wettbewerb wie alle anderen Marktteilnehmer stellen. Viele Kommunen übernehmen beispielsweise in der Erzeugung im Bereich grundlastrelevanter Kraftwerksprojekte oder der Beschaffung eine tragende Rolle.
Maßnahmen zur Förderung energiewirtschaftlicher Tätigkeiten von Kommunen kommen nur dann in Betracht, wenn sie geeignet sind, die Marktstrukturen zu verbessern. Rekommunalisierung darf keine Flucht in öffentlich-rechtliche Rechtsformen sein, um die Kartellaufsicht zu unterlaufen und von den Bürgern höhere Gebühren einzufordern Dies bedeutet für den Netzbetrieb einer Kommune: Eine Konzessionsübernahme kommt nur in Betracht, wenn sie wirtschaftlich ist. Kommunen können bei der künftigen Energieversorgung nicht auf einen "Schema F-Ansatz" setzen. Jede Kommune muss genau überlegen, ob der Kauf des Netzes die beste Lösung ist. Rekommunalisierung darf insbesondere nicht zu Lasten der Effizienz gehen. Es gilt das Motto: Augen auf beim Leitungskauf! Netze sind dank der Liberalisierung keine Gelddruckmaschinen mehr und dürfen dies im Interesse der Verbraucher auch nicht sein!
Es gilt, eine Zersplitterung der Netze zu vermeiden. Kleine Netze erhöhen den Regulierungsaufwand und bergen die Gefahr von Kostensteigerungen. Effizienzpotentiale würden nicht gehoben, sondern verstärkt. Außerdem führte dies zur Herausbildung von Gebietsmonopolen. Dies ist nicht im Sinne der Verbraucher, da diese eine marktbeherrschende Stellung begünstigen.
Im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Union sich dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Konzessionsvergabe oder den Netzverkauf so angepasst werden, dass durch mögliche Rekommunalisierungen keine Behinderungen des Wettbewerbs entstehen!
Hintergrund:
Da viele Verträge zwischen Kommunen und den Energieversorgern auslaufen, werden die Rechte an den Strom- und Gasnetzen neu vergeben. Bundesweit wurden seit Jahresbeginn über 700 Konzessionsverträge neu ausgeschrieben.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 25.01.2011 - 18:15 Uhr
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