Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken

Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken

ID: 337247

Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken



(pressrelations) - Bereits das geltende Recht bietet einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter

Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat gestern eine Anhörung zu Gesetzesentwürfen des Bundesjustizministeriums und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Pressefreiheit durchgeführt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Die Vorschläge der Bundesregierung müssen noch einmal überdacht werden. An der Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von Journalisten im Straf-und Prozessrecht zu stärken, bestehen in Wissenschaft und Praxis erhebliche Zweifel. So kritisieren unter anderem der Bundesrichter Dr. Jürgen-Peter Graf, Generalstaatsanwalt Clemens Lückemann und Prof. Dr. Henning Radtke die Entwürfe und erachten eine Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des StGB und der StPO für nicht erforderlich. Der Verweis auf die bindenden Grundsätze der "Cicero"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass bereits das geltende Recht einen umfassenden und weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter bietet. Auch der Strafverteidiger Prof. Dr. Rainer Hamm sieht die Pressefreiheit hinreichend geschützt und weist darauf hin, dass die Vorschläge von allen juristischen Berufsgruppen ? Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten ? abgelehnt werden.

Die Vertraulichkeit von Daten ist in einem ebenso starken Maß von der Verfassung geschützt wie die Pressefreiheit. Gerade vor dem Hintergrund der Wikileaks-Veröffentlichungen sollten wir über die Ausgestaltung des beabsichtigten Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit nochmals nachdenken. Aufgrund der eindeutigen Positionierung von Wissenschaft und Praxis gehört das Gesetzgebungsvorhaben auf den Prüfstand."

Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht erklärt in einem neu einzufügenden § 315b Abs. 3a StGB Beihilfehandlungen der in § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO genannten journalistisch tätigen Personen zum Straftatbestand des Geheimnisverrats für nicht rechtswidrig, soweit sie sich auf "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" der geheim zu haltenden Informationen beschränken. Der Gesetzesentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und eine Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehen noch darüber hinaus.



Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht möglich sein soll. Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO soll für die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO genannten Berufsgruppen nach dem geplanten § 97 Abs. 5 S. 2 StPO nur im Falle eines dringenden Tatverdachts der Beihilfe nicht gelten. Die Vorschläge der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE gehen auch hier wieder über den Regierungsentwurf hinaus.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage.
Kurz-URL: http://bit.ly/fsYcbm


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  'Das Philosophische Quartett' zieht um ZDF sendet von April 2011 an aus Berlin Vom Kampf Mann gegen Mann und gegen die Natur Vier Survival-Thriller im ZDF-'Montagskino'
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.01.2011 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 337247
Anzahl Zeichen: 3521

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 241 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Antibiotikagesetz nicht für Wahlkampf missbrauchen ...

Weitergehendende Datensammlung ist kontraproduktiv Der Bundesrat stimmt am morgigen Freitag über das vom Bundestag beschlossene 16. Arzneimittelgesetz ab. Das Gesetz dient der Optimierung und Senkung des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztie ...

Markttransparenzstelle ...

Ein kleiner Schritt für die Politik, ein großer Schritt für die Verbraucher Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung im ...

?Tag des Waldes? im Zeichen der Nachhaltigkeit ...

Nicht mehr Holz schlagen als nachwächst Der 21. März ist traditionell der "Tag des Waldes". Ihn hat die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in den 1970er Jahren als Reaktion auf die globale Waldv ...

Alle Meldungen von CDU/CSU-Fraktion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z