Religionsfreiheit für aramäische Minderheit in der Türkei schützen
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Religionsfreiheit für aramäische Minderheit in der Türkei schützen
Am 27. Januar 2011 hat der Oberste Gerichtshof in Ankara im Enteignungsverfahren gegen das im Jahr 397 gegründete syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Tur Abdin in der Türkei zugunsten der Staatskasse in Midyat entschieden. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Das weitreichende Urteil hat zur Folge, dass dem Kloster Mor Gabriel große Teile seines Grund und Bodens enteignet und nun dem türkischen Staat zugesprochen werden. Dies stellt einen schweren Rückschlag für die aramäische Gemeinschaft dar. Denn es geht nicht nur um die Eigentumsrechte des Klosters - eines der ältesten christlichen Klöster der Welt -, sondern letztlich um seine Existenz als solches und die Zukunft der Aramäer in der Türkei.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Aramäern weiterhin Unterstützung zusagen. Die Aramäer sind in der Türkei als Minderheit nicht anerkannt und können daher ihre Rechte wie das Recht auf Religionsfreiheit nicht entsprechend ausüben. Die Türkei muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber nichtmuslimischen Minderheiten, insbesondere der aramäischen Gemeinschaft, einhalten. Wir treten dafür ein, dass auch Minderheiten ihre Religion ausüben können und die Religionsfreiheit weltweit geschützt wird."
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Datum: 28.01.2011 - 19:15 Uhr
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