Verfassungskonformität verbindlicher Auskünfte durch das Finanzamt

Verfassungskonformität verbindlicher Auskünfte durch das Finanzamt

ID: 340233

Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 erteilen Finanzämter verbindliche Auskünfte nur noch gegen Gebühr. Angesichts der Komplexität des deutschen Steuersystems wurde über die Verfassungskonformität dieser Regelung jahrelang gestritten. Das Finanzgericht Münster befand sie in einer, im Folgenden von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig geschilderten, Entscheidung für verfassungskonform.



(firmenpresse) - Auslöser der finanzgerichtlichen Entscheidung war die Klage einer IT-Unternehmerin. Sie hatte, die Umstrukturierung ihres Unternehmens planend, bei der zuständigen Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft zu den steuerrechtlichen Konsequenzen dieses Unterfanges bewirkt. Für seine Auskunft stellte das zuständige Finanzamt ihr insgesamt 5356 Euro in Rechnung, wogegen die betroffene IT-Unternehmerin vor Gericht zog.

Das Finanzgericht Münster wies ihre Klage mit der Begründung ab, es gäbe keine rechtsstaatliche Verpflichtung der Finanzbehörden zur gebührenfreien steuerlichen Prüfung entsprechender Umstrukturierungen. Die Kernaufgabe der Finanzbehörden sei die Befassung mit laufenden Besteuerungsverfahren. Demgegenüber sei die verbindliche Auskunftserteilung eine zusätzliche Leistung, für deren Aufwand die Finanzbehörden insbesondere dann Gebühren erheben dürften, wenn sie die Rechts- und Planungssicherheit des beauftragenden Unternehmers erhöhe. Die Komplexität des bundesdeutschen Steuerrechts stünde dem nicht entgegen.

Die Höhe der von deutschen Finanzbehörden für verbindliche Steuerauskünfte erhobenen Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert des steuerlichen Sachverhaltes. Dieser kann zwischen 121 Euro und etwa 100.000 Euro betragen. Kommt der Gegenstandswert nicht als Ausgangsbasis der Berechnung zur Anwendung, richtet sich die Gebührenhöhe nach dem zeitlichen Aufwand des, mit der steuerlichen Prüfung befassten, Finanzbeamten, für den die Behörden 50 Euro pro angefangene halber Stunde veranschlagen.

Angesichts der vom Finanzamt für verbindliche Auskünfte veranschlagten Gebühren sollten unternehmerisch tätigen Personen und Institutionen den fundierten Ratschlag eines ausgewiesenen Spezialisten für die steuerliche Gestaltung von Unternehmen einholen, bevor sie sich an das Finanzamt wenden. Durch eine bereits im Vorfeld optimierte steuerliche Unternehmensgestaltung lassen sich erhebliche Einsparpotentiale realisieren.



Der seit vielen Jahren in der unternehmerischen Steuergestaltung erfahrene Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig steht seinen Mandanten in diesem und allen anderen Steuerbelangen jederzeit gerne zur Seite.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Ansprechpartner:
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de



drucken  als PDF  Neuregelung des Vorsteuerabzugs unternehmerischer Immobilien Gutscheine als Sachbezug - BFH entscheidet positiv
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 02.02.2011 - 08:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 340233
Anzahl Zeichen: 2643

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 407 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungskonformität verbindlicher Auskünfte durch das Finanzamt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Besteht die Chance zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung? ...
Der Wechsel in die PKV ist 2017 ab einem Jahreseinkommen von über 57.600 Euro möglich. Bei der privaten Krankenversicherung locken niedrigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Die Beitragskosten richten sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Gesundheitsstatus. Wichtig ist

Deutschland: Vorreiter für schadstoffarme Fahrzeuge? ...
Die Vorzeichen hat die Bundesregierung richtig eingestellt: Jeder möchte ein Auto, das weniger Emissionen freisetzt und die Umwelt nicht belastet. Sämtliche Komponenten im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut bedürfen der Zustimmung. Das Votum der Länder ist noch nicht vollzogen. Autofa

Der Pkw-Unfall auf dem Weg zur Arbeit als steuerliche Variante ...
Interessant für sämtliche Arbeitnehmer ist die Information, dass die Kosten bei einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum oder vom Arbeitgeber nach Hause als Werbungskosten abgesetzt werden können. Als Kosten zählt der durch den Unfall entstandene Aufwand, soweit er nicht durch den Arbeitgeber, den U


Weitere Mitteilungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig


Neuregelung des Vorsteuerabzugs unternehmerischer Immobilien ...
Steuerrechtlich verfügen Gebäude oder Grundstücke über einen gemischt genutzten Charakter, wenn sie sowohl in unternehmerischer als auch privater Hinsicht genutzt werden. Die bis zum 31.12.2010 gültige Rechtslage bot dem Unternehmer mit dem vollständigen Einbezug der privaten Nutzung in die vo

Grundlagen der Steuerschuldstundung ...
Rechtliche Stundungsgrundlage ist § 222 AO. Er stellt die Stundung von Steuerforderungen in das Ermessen der zuständigen Finanzbehörden, sofern deren Einziehung zum Fälligkeitstermin für den Steuerschuldner einen erheblichen finanziellen Härtefall begründen würde und ihr Ausfall durch die St

Wirtschaftsmagazin Focus Money testet Steuerberater - Unsere Kanzlei gehört auch dieses Mal zu den TOP-Kanzleien ...
Zum wiederholten Male stellte Focus Money die Kompetenz der Steuerberater auf den Prüfstand. In der empirischen Erhebung zur Kompetenz und Fachspezialisierung von Steuerberatern wurden diesen, ausgearbeitet vom wissenschaftlichen Leiter des Münchener Instituts, zunächst Fragen zur Kanzlei ges

Erweiterte Regelungen zur Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ...
Von der Steuer absetzbare Sonderausgaben werden grundsätzlich in ihrem vollen Umfang zu dem Veranlagungszeitraum gezählt, in dem sie angefallen sind. Beitragsleistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung boten hier bisher keine Ausnahme. Dies wird sich mit Wirkung von 2011 teilweise ändern. Zur


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z