Serverschrank ohne Lärmstress im Büro
Permanente Lärmbelästigung am Arbeitsplatz durch laute Server- und Rechnereinheiten ist häufig der Grund für Stress am Arbeitsplatz. Stark lärmbelastete Mitarbeiter und unkalkulierbare Personalausfälle sind das ungewollte Ergebnis. Diese sind durch schallgedämmte Serverschränke - Akustikschränke vermeidbar.

(firmenpresse) - Die Akustikschränke sind durch die Auswahl von schallabsorbierenden Werkstoffen und der speziellen Luftführung besonders für den direkten Einsatz am Arbeitsplatz geeignet.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Praxen, Studios und Kanzleien, sowie Schulungs- und Seminarräume setzen diesen Schallschutz ein. Ziel ist es die Mitarbeiter zu schützen und konzentriert arbeiten zu lassen.
Neben den Standardausführungen der Akustikschränke werden auch individuelle Anpassungen an das bereits bestehende Mobiliar vorgenommen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Technikcoach wurde 2005 gegründet und hat über 10 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und Fertigung von speziellen technischen Lösungen in der Serverschrank-Technologie.
Schwerpunkt ist die Entwicklung von schallgedämmten Akustikschränken die in Arbeitsplatznähe zum Einsatz kommen, sowie Serverschränke mit Klimaanlagen.
Durch die Entwicklung und Fertigung in Deutschland können individuelle Lösungen schnell und in hoher Verarbeitungsqualität angeboten werden.
Datum: 17.08.2007 - 09:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 34077
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Heribert Stumm
Stadt:
Bingen am Rhein
Telefon: 06721/495-335
Kategorie:
New Media & Software
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2110 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Serverschrank ohne Lärmstress im Büro"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Technikcoach (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).