Steuerluftnummer für Bürgerinnen und Bürger
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Steuerluftnummer für Bürgerinnen und Bürger
"Nach Berechnungen des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) beträgt die Entlastung durch den höheren Arbeitnehmerpauschbetrag bei einem Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro rund 25 Euro. Bei diesem Einkommen müssen jedoch 93 Euro mehr an Sozialbeiträgen abgeführt werden. Das hat mit einer Entlastung nichts zu tun. Absurd ist zudem der Lösungsvorschlag zur Behandlung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben. Er ist steuerrechtlich äußerst bedenklich, da er sich auf Rechtsnormen bezieht, obwohl umstritten ist, ob es sich bei einer Gebührenordnung um eine Rechtsnorm handelt. Selbst wenn die Regelung greift, führt sie keinesfalls zu einer Vereinfachung, sondern im Gegenteil zu einer massiven Verkomplizierung des Steuerrechts, da dann bisher eindeutige Begriffe wie etwa 'Gesamtbetrag der Einkünfte' mehrdeutig würden - mit unübersehbaren Folgen etwa beim Bafög.
Wir brauchen endlich eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Die Bundesregierung muss sich von ihrer Ideologie der Steuersenkungen für Reiche verabschieden. Zahlreiche renommierte Volkswirte wie Michael Kumhof und Romain Rancière vom IWF argumentieren, dass Einkommensungleichheit schädlich für eine Gesellschaft sein und eine Einkommensumverteilung zu mehr Stabilität führen kann. Die lässt sich aber nur durch einen entsprechenden Umbau des Steuersystems erreichen. DIE LINKE hat hierfür Vorschläge unterbreitet: die Wiedererhebung der Vermögensteuer, eine Reform von Erbschafts- und Einkommensteuer. Mit einem linear-progressiven Einkommensteuertarif wie wir ihn vorschlagen würden alle entlastet, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 70.245 Euro im Jahr haben - also die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darunter auch viele Facharbeiter und Facharbeiterinnen."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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Datum: 02.02.2011 - 16:45 Uhr
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