RUPPERT: Forderung nach Streikrecht für Beamte abwegig (07.02.2011)
ID: 343718
RUPPERT: Forderung nach Streikrecht für Beamte abwegig (07.02.2011)
Die Forderung nach einem Streikrecht für Beamte ist abwegig. Das Streikverbot ist ein wichtiger Grundsatz des Berufsbeamtentums. Durch das Berufsbeamtentum muss der Staat sicherstellen, dass er die ihm anvertrauten Aufgaben zuverlässig und neutral wahrnehmen kann. Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes wie der Polizei- oder Justizvollzugsdienst müssen vor einem Streik geschützt sein. Andernfalls würde ein Großteil des öffentlichen Lebens lahm gelegt.
Das Streikverbot für Beamte ist Teil eines historisch bewährten Katalogs von Rechten und Pflichten. Der Pflicht zum Streikverbot einerseits stehen andererseits Rechte wie das Versorgungs- oder das Lebensarbeitszeitprinzip gegenüber. Es ist unsinnig, nur eine Seite der Medaille in Frage zu stellen.
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.02.2011 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 343718
Anzahl Zeichen: 1261
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 372 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RUPPERT: Forderung nach Streikrecht für Beamte abwegig (07.02.2011)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).