RUPPERT: Forderung nach Streikrecht für Beamte abwegig (07.02.2011)
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RUPPERT: Forderung nach Streikrecht für Beamte abwegig (07.02.2011)
Die Forderung nach einem Streikrecht für Beamte ist abwegig. Das Streikverbot ist ein wichtiger Grundsatz des Berufsbeamtentums. Durch das Berufsbeamtentum muss der Staat sicherstellen, dass er die ihm anvertrauten Aufgaben zuverlässig und neutral wahrnehmen kann. Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes wie der Polizei- oder Justizvollzugsdienst müssen vor einem Streik geschützt sein. Andernfalls würde ein Großteil des öffentlichen Lebens lahm gelegt.
Das Streikverbot für Beamte ist Teil eines historisch bewährten Katalogs von Rechten und Pflichten. Der Pflicht zum Streikverbot einerseits stehen andererseits Rechte wie das Versorgungs- oder das Lebensarbeitszeitprinzip gegenüber. Es ist unsinnig, nur eine Seite der Medaille in Frage zu stellen.
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Datum: 07.02.2011 - 18:45 Uhr
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