Flosbach: Anreize zur privaten Altersvorsorge attraktiver ausgestalten
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CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich auf ihrer diesjährigen
Klausurtagung am 6./7. Februar 2011 in Berlin für eine Verbesserung
der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ausgesprochen.
Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach:
"Wir wollen die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
weiter verbessern. Die private Altersvorsorge ist ein unverzichtbarer
Bestandteil zur Sicherung des Lebensstandards im Alter und wird
infolge der demographischen Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnen.
Deshalb ist es unser Ziel, den Einstieg in die private Altersvorsorge
attraktiver zu gestalten. Hierzu haben wir im Koalitionsvertrag auch
klare Vereinbarungen getroffen. Wir wollen durch Flexibilisierung und
Optimierung im bestehenden System die Anreize zur privaten
Altersvorsorge erhöhen. Alle Maßnahmen müssen haushalterisch
darstellbar sein, sich also auch konsequent in den
Konsolidierungskurs einfügen.
Um die Attraktivität der privaten Altersvorsorge spürbar zu
erhöhen, sehen wir konkret Handlungsbedarf vor allem in den folgenden
Punkten:
- Wir wollen die bestehende Förderung der Absicherung von
Berufsunfähigkeit bei der Basisrente und der Riester-Rente
ausweiten, um die Anreize zur privaten Vorsorge auch für den
Fall der Berufsunfähigkeit weiter zu erhöhen.
- Bei der Eigenheimrentenförderung wollen wir nicht akzeptable
Hemmnisse, etwa bestehende mögliche steuerliche Nachteile bei
Eintritt eines Pflegefalls oder bei berufsbedingtem Umzug,
beseitigen. Auch wollen wir den altersgerechten Umbau in die
Förderung einbeziehen.
- Wir wollen die bestehende steuerliche Altersvorsorgeförderung
bei Kapitallebensversicherungen und privaten
Rentenversicherungen, also die Steuermäßigung von 50 Prozent bei
einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Fälligkeit
nach dem 60. Lebensjahr, auch auf private
Altersvorsorgesparverträge ausweiten, um einen zusätzlichen
Anreiz zu geben, sich für die private Altersvorsorge zu
entscheiden. Um eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Förderung
zu vermeiden, sollen die geförderten monatlichen Sparraten
angemessen gedeckelt werden.
- Schließlich halten wir eine maßvolle und haushalterisch
darstellbare Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente
und der Förderhöchstgrenze bzw. der Zulagen bei der
Riester-Rente für angemessen, um inflationäre Auszehrungen zu
kompensieren.
Unser Ziel ist, die entsprechend konkreten gesetzlichen Maßnahmen
nun rasch gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und dem
Bundesfinanzministerium zu erarbeiten. Dabei wollen wir auch prüfen,
ob darüber hinaus noch weiterer Optimierungsbedarf besteht. Wir
streben an, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Verbesserung der
steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Weg zu
bringen."
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Datum: 08.02.2011 - 09:26 Uhr
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