Anreize zur privaten Altersvorsorge attraktiver ausgestalten

Anreize zur privaten Altersvorsorge attraktiver ausgestalten

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Anreize zur privaten Altersvorsorge attraktiver ausgestalten



(pressrelations) - ung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bei der Basisrente und der Riester-Rente ausweiten Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich auf ihrer diesjährigen Klausurtagung am 6./7. Februar 2011 in Berlin für eine Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ausgesprochen. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach:

"Wir wollen die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge weiter verbessern. Die private Altersvorsorge ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Sicherung des Lebensstandards im Alter und wird infolge der demographischen Entwicklung weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb ist es unser Ziel, den Einstieg in die private Altersvorsorge attraktiver zu gestalten. Hierzu haben wir im Koalitionsvertrag auch klare Vereinbarungen getroffen. Wir wollen durch Flexibilisierung und Optimierung im bestehenden System die Anreize zur privaten Altersvorsorge erhöhen. Alle Maßnahmen müssen haushalterisch darstellbar sein, sich also auch konsequent in den Konsolidierungskurs einfügen.

Um die Attraktivität der privaten Altersvorsorge spürbar zu erhöhen, sehen wir konkret Handlungsbedarf vor allem in den folgenden Punkten:

? Wir wollen die bestehende Förderung der Absicherung von Berufsunfähigkeit bei der Basisrente und der Riester-Rente ausweiten, um die Anreize zur privaten Vorsorge auch für den Fall der Berufsunfähigkeit weiter zu erhöhen.

? Bei der Eigenheimrentenförderung wollen wir nicht akzeptable Hemmnisse, etwa bestehende mögliche steuerliche Nachteile bei Eintritt eines Pflegefalls oder bei berufsbedingtem Umzug, beseitigen. Auch wollen wir den altersgerechten Umbau in die Förderung einbeziehen.

? Wir wollen die bestehende steuerliche Altersvorsorgeförderung bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, also die Steuermäßigung von 50 Prozent bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Fälligkeit nach dem 60. Lebensjahr, auch auf private Altersvorsorgesparverträge ausweiten, um einen zusätzlichen Anreiz zu geben, sich für die private Altersvorsorge zu entscheiden. Um eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Förderung zu vermeiden, sollen die geförderten monatlichen Sparraten angemessen gedeckelt werden.



? Schließlich halten wir eine maßvolle und haushalterisch darstellbare Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente und der Förderhöchstgrenze bzw. der Zulagen bei der Riester-Rente für angemessen, um inflationäre Auszehrungen zu kompensieren.

Unser Ziel ist, die entsprechend konkreten gesetzlichen Maßnahmen nun rasch gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesfinanzministerium zu erarbeiten. Dabei wollen wir auch prüfen, ob darüber hinaus noch weiterer Optimierungsbedarf besteht. Wir streben an, noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Weg zu bringen."


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Datum: 08.02.2011 - 14:45 Uhr
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