Testament ist nicht immer die beste Lösung / Erbrechtsexperten kritisieren zu sorglose Nachfolgeplanung
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noch immer für die beste Form der Nachlassregelung. Viele Ehepaare,
die sich für den Todesfall gegenseitig als Alleinerben einsetzen,
übersehen häufig die Möglichkeiten der Ausschöpfung von
Steuerfreibeträgen.
Besonders das in der Praxis beliebte "Berliner Testament" ist
selten gut durchdacht. Außerdem bleibt die Pflichtteilsproblematik
oft unberücksichtigt. Der Münchner Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Erbrecht, Stephan J. Lang führt diese Mängel meist auf
Wissensdefizite zurück. Ein weiteres Problem sieht Rechtsanwalt Lang
in der Testierfähigkeit älterer Menschen. Diese wird nicht selten in
Frage gestellt und somit die Wirksamkeit des Testaments. Lang rät
deshalb zur "Vorsorge für den Erbfall" und begrüßt die heutige
Vorstellung der gleichnamigen Neuauflage durch die Bayerische
Justizministerin Beate Merk und den Verlag C.H. Beck.
Anlässlich der Anfang März 2011 in München stattfindenden Messe
"Die 66" informiert der Erbrechtsexperte zur Thematik "Werterhalt und
Weitergabe"
Unabhängig davon findet am Donnerstag, 17.02.2011 um 19:00 Uhr in
der Anwaltskanzlei Dr. Lang & Kollegen am Promenadeplatz 9 in München
ein Informationsabend zum Thema Erbrecht statt.
Um vorherige Anmeldung über das Sekretariat (089/23001900) unter
office@anwaltskanzlei-muenchen.de wird gebeten.
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Anwaltskanzlei Dr. Lang & Kollegen
"Dr. Lang & Kollegen" etablierte sich seit der Gründung im Jahr
1995 bundesweit als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht und
Vermögensnachfolge und kooperiert heute mit Partnern in Berlin,
Zürich und Wien. Als erste Kanzlei in Deutschland hat sich "Dr. Lang
& Kollegen" auf das Seniorenrecht spezialisiert. Das Fachmagazin
WirtschaftsWoche wählte den Kanzleiinhaber Stephan J. Lang in den
Kreis der bundesweit 25 führenden Erbrechtsexperten.
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Pressekontakt:
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Datum: 09.02.2011 - 10:55 Uhr
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