Verjährungsfrist muss ausnahmslos gelten

Verjährungsfrist muss ausnahmslos gelten

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Verjährungsfrist muss ausnahmslos gelten



(pressrelations) - "Eine derartige Verlängerung der Fristen verletzt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und ist abzulehnen", erklärt Luc Jochimsen zur anhaltenden Debatte um die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett einen Entwurf für die Neuregelung des Gesetzes beschließen, um Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst statt bis Ende 2011 bis 2019 möglich zu machen. Die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:

"DIE LINKE ist für eine differenzierte und tiefe Aufarbeitung der Vergangenheit. Für die noch immer zahlreichen Menschen, die einen Antrag auf Akteneinsicht stellen, soll diese Möglichkeit auch gegeben sein. Wir sagen jedoch Nein zu einer weiteren Verlängerung der Überprüfungsfristen für den öffentlichen Dienst und zur möglichen Ausweitung des zu überprüfenden Personenkreises auf Mitarbeiter von Einrichtungen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden. Zur Idee des Rechtsstaates gehört der Rechtsgedanke der Verjährung, im Strafrecht wie im Zivilrecht. Es kann nicht sein, dass die Verjährungsfrist, die bei allen anderen Tatbeständen gilt, hier keine Geltung haben soll. Wie aussagekräftig können heute gewonnene Erkenntnisse über eine frühere Stasi-Tätigkeit bei Neueinstellungen noch sein? Einem Menschen über einen so langen Zeitraum hinweg eine Tat nachzuhalten, ohne der individuellen Entwicklung der Person Beachtung zu schenken, widerspricht der Rechtstradition."


F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 09.02.2011 - 11:45 Uhr
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