Erneuerbare-Energien-Branche braucht verlaesslichen politischen Fahrplan
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Erneuerbare-Energien-Branche braucht verlaesslichen politischen Fahrplan
Um eine Ueberhitzung des Marktes der Erneuerbaren Energien und unangemessene Mitnahmeeffekte zu vermeiden, muessen verlaessliche politische Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Das wird einmal mehr deutlich bei der aktuellen Diskussion um die Foerderung der Solarenergie und das sogenannte Gruenstromprivileg.
Eines steht fest: Provoziert Schwarz-Gelb einen Einbruch des Solarmarktes oder der Direktvermarktung, stehen nicht nur Arbeitsplaetze, heimische Wertschoepfung und die deutsche Technologiefuehrerschaft auf dem Spiel. Wir geben auch muehsam gesammelte Lerneffekte preis und riskieren, das bisher getaetigte Investitionen verpuffen.
Nicht allein hohe Verguetungssaetze haben den Zubau-Boom bei der Photovoltaik (PV) im vergangenen Jahr ausgeloest. Vielmehr haben die zusaetzlichen Kuerzungen zum Juli eine wahre Torschlusspanik ausgeloest. In diesem Jahr ist bei Verwirklichung der Plaene des Bundesumweltministers, die variable Degression vom Januar 2012 ein halbes Jahr vorzuziehen, Aehnliches zu erwarten. Die beteiligten Unternehmen muessen sich entsprechend regelmaessig neuen Foerderbedingungen anpassen, was nicht nur Druck auf den Produktionsprozess, sondern auch auf die Beschaeftigten ausloest. Wollen wir aber Kontinuitaet in den Markt bringen und gleichzeitig das Potenzial fuer Kostensenkungen voll ausschoepfen, brauchen wir stetige Verguetungsabsenkungen in kurzen Intervallen. Diese Position wird uns durch die Befragung von Vertretern der Branche und der IG Metall bestaetigt. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion in der aktuellen Diskussion fuer Verguetungsabsenkungen von rund vier Prozent in Schritten von drei Monaten ein. So liegen wir bereits 2013 bei kleinen Dachanlagen unter den Haushaltsstrompreisen.
Auch beim Gruenstromprivileg sind Hauruck-Aktionen weder notwendig noch sinnvoll. Aktuelle Hochrechnungen lassen in diesem Jahr keine dramatischen Zusatzkosten fuer die Stromkunden durch die Befreiung der Oekostromlieferanten von der EEG-Umlage erwarten. Eine Deckelung des Gruenstromprivilegs bei zwei Cent zum kommenden Jahr wirft jedoch die gerade erst Fahrt aufnehmende Direktvermarktung Erneuerbarer Energien auf das ueberschaubare Niveau von 2010 zurueck. Will man ernsthaft gegen zu hohe Mitnahmeeffekte vorgehen und ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verhindern, muss zuallererst die korrekte Handhabung des Paragrafen 37 EEG sicher gestellt werden. Darin heisst es, dass nur diejenigen Energieversorgungsgunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden, die 50 Prozent des an ihre Endkunden gelieferten Stroms aus EEG-Anlagen beziehen. Die Realitaet sieht hingegen so aus, dass das Gruenstromprivileg haeufig auch von Unternehmen in Anspruch genommen wird, die grosse Teile ihres EEG-Stroms aufgrund einer Ueberdeckung wieder am Spotmarkt verkaufen und somit im Lastgang nicht das 50-Prozent-Kriterium erfuellen. Diese Unternehmen machen sich nicht die Muehe einer detaillierten Bedarfsermittlung, was am eigentlichen Ziel des Paragrafen 37 EEG vorbeigeht. Hier muessen wir als erstes ansetzen und die Kontrollen deutlich verbessern. Danach kann im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichts ueber weitere Schritte bei der Anpassung des Gruenstromprivilegs beraten werden, wie etwa eine Anhebung des 50-Prozent-Kriteriums oder die Qualifizierung des Reststroms als EE- oder KWK-Strom.
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Datum: 09.02.2011 - 19:15 Uhr
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