Greenpeace stellt Eilantrag auf Baustopp in Gorleben / Umweltorganisation und Anwohner reichen Klagebegründung gegen Weiterbau des geplanten Endlagers ein
ID: 346831
haben heute zusammen mit Anwohnern und Grundbesitzern beim
Verwaltungsgericht Lüneburg einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp
im Salzstock Gorleben gestellt. Gleichzeitig wurde dem Gericht die
vollständige Begründung der am 19. Oktober 2010 eingereichten Klage
gegen den Weiterbau des geplanten Endlagers zugestellt.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) lässt seit dem 1. Oktober
2010 die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben nach altem
Bergrecht weiterführen. Durch eine schlichte Verlängerung des
Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1982 umgeht Röttgen die heute im
Bergrecht vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben.
"Wir fordern das Gericht auf, die Arbeiten schnellstmöglich zu
stoppen", erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Der
angebliche Bürgerdialog des Bundesumweltministers ist ein
trojanisches Pferd. Er soll lediglich den Ausbau des Endlagers
begleiten. Währenddessen schaffen die Baumaschinen jeden Tag Fakten.
Nun sind die Gerichte am Zug, die verheerende Endlagerpolitik
Röttgens zu stoppen."
Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den
Weiterbau im Salzstock nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf
von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe
Gorleben Klage eingereicht hatten. Erst am 9. November 2010
genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf
trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden.
Die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans ist nach Ansicht
der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und
Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich
seit 1982 geändert haben. "Wir fordern das Gericht auf, unsere
Argumente zu würdigen", sagt Asta von Oppen von der Rechtshilfegruppe
Gorleben. "Es kann nicht sein, dass ein Bundesminister sich nach
Gutdünken über seit 1990 geltendes Recht hinweg setzt." Denn ein
neuer Rahmenbetriebsplan müsste dem seit 1990 geltenden Bergrecht
folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung
der Öffentlichkeit erfordern.
Nach Auffassung der Kläger müssten die Arbeiten zudem nicht nur
dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren
Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut:
Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen
für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 102 Castorbehältern
genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines
Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als
Vorfestlegung zu werten.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Mathias Edler,Tel.
0171-8891 096 oder Asta von Oppen oder Tel. 0160-95856 906. Die
Klageschrift im Internet unter http://gpurl.de/gorlebenklage.
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Datum: 11.02.2011 - 12:24 Uhr
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