Abschluss des Verfahrens gegen Charles Taylor ist eine Chance für Westafrika

Abschluss des Verfahrens gegen Charles Taylor ist eine Chance für Westafrika

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Abschluss des Verfahrens gegen Charles Taylor ist eine Chance für Westafrika



(pressrelations) - U/CSU-Fraktion würdigt die Anstrengungen der Menschen in Liberia und Sierra Leone, die eine demokratische Gesellschaft aufbauen wollen

Derzeit werden die Schlussplädoyers im Verfahren gegen den früheren liberianischen Diktator Charles Taylor vor dem Sondertribunal der Vereinten Nationen für Sierra Leone gehalten. Dazu erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, und der zuständige Berichterstatter im Auswärtigen Ausschuss, Hartwig Fischer:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beobachtet das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten von Liberia, in Den Haag genau. Die Anklage hat in einem fairen Verfahren dargelegt, welche entscheidende Rolle Charles Taylor in dem blutigen Bürgerkrieg in Sierra Leone gespielt hat.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass die internationale Justiz Grundwerte der internationalen Gemeinschaft verteidigt, schützt und stärkt. Diktatoren sind nicht vor Strafverfolgung geschützt. Wer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht, wird zur Rechenschaft gezogen.

Die CDU/CSU-Fraktion würdigt die Anstrengungen der Menschen in Liberia und Sierra Leone, die eine demokratische Gesellschaft aufbauen wollen. Aufarbeitung der Verbrechen und Versöhnung sind dafür die Grundlage. Das Verfahren gegen Taylor ist ein bedeutender Schritt auf diesem Weg."

Hintergrund:

Das Verfahren gegen den von 1997 bis 2003 regierenden Präsidenten von Liberia wurde am 04.06.2007 vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag eröffnet. Die Ankläger werfen dem 62-jährigen Taylor schlimmste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Dieser soll er sich u.a. durch seine Unterstützung der Rebellengruppe "Revolutionäre Front" während des Bürgerkriegs in Sierra Leone mit weit über 100.000 Toten schuldig gemacht haben.

In dieser Woche werden in Den Haag die Schlussplädoyers gehalten. Der Anwalt Taylors, Courtenay Griffiths, hatte am Dienstag unter Protest den Gerichtssaal verlassen und angekündigt, erst dann wieder zu erscheinen, wenn über die Annahme eines verspätet eingereichten Schriftsatzes endgültig entschieden worden sei. Taylor weigerte sich daraufhin ebenfalls, in den Gerichtssaal zurückzukehren. Entgegen einer Anordnung des Gerichts sind weder Taylor noch Griffiths am heutigen Freitag vor dem Tribunal erschienen. Das Urteil des Sondertribunals wird für Mitte 2011 erwartet.



Das Sondertribunal für Sierra Leone wurde am 16.01.2002 gemeinsam von der Regierung von Sierra Leone und den Vereinten Nationen eingerichtet. Es hat das Mandat, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und das Recht von Sierra Leone, die auf dem Territorium von Sierra Leone nach dem 30.11.1996 begangen wurden, zu ahnden.


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Datum: 11.02.2011 - 19:15 Uhr
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