LVZ: Grünen-Chefin Roth zu Guttenbergs Plagiats-Verdacht: Wenn schon abschreiben, dann wenigstens nicht erwischen lassen
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Plagiatsvorwürfe gegenüber Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) im
Zusammenhang mit dessen Doktorarbeit erklärt, "auch gegenüber Herrn
zu Guttenberg gilt natürlich, bis zum Beweis des Gegenteils, die
Unschuldsvermutung". Aber, so Frau Roth gegenüber der "Leipziger
Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe): "Mit Schmunzeln habe sie bei der
Information über den Plagiatsvorwurf an ein ebenfalls geltendes
Prinzip gedacht: Wenn man schon abschreibt, dann sollte man sich
wenigstens nicht erwischen lassen."
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Datum: 16.02.2011 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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