Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögens der AKURA Kapital Management AG und der AKURA I

Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögens der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG eröffnet

ID: 349767
(firmenpresse) - Über das Vermögen der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG wurde am 14.02.2011 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Frank Hanselmann aus Würzburg bestellt.

Zahlreiche Anleger haben in den vergangenen Jahren ihr Kapital in atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte, die von der AKURA Unternehmensgruppe angeboten wurden, investiert.

Auf Grund der Insolvenz der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG droht nun jenen Anleger, die bei diesen Gesellschaften investiert haben, der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Besonders hart dürfte es jene Anleger treffen, die ihr Geld in Genusscheine der beiden Unternehmen angelegt haben. Denn nach der geltenden Rechtslage, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, werden die Genussrechtsinhaber im Falle einer Insolvenz nur nachrangig bedient.

Bemerkenswert ist, dass der TÜV Rheinland für das Genussrecht AKURA II in Bezug auf die Produktplausibilität und die Transparenz sogar das Siegel „Gut“ erteilt hat.

Zu berücksichtigen gilt es ferner, dass laut Medienberichten, zwei Verantwortliche der AKURA wegen Verdachts auf Betrug im besonders schweren Fall verhaftet wurden. Laut Börse Online vermuten die Ermittler, dass die beiden AKURA Mitarbeiter Anlegergelder für sich selbst behalten haben.

Für die Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie sich nun verhalten sollen:

In jedem Fall sollten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwaige Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter. Daneben sind Schadensersatzansprüche gegen die Berater denkbar, sofern beim Erwerb der Anlage über die Besonderheiten und Risiken der Anlage (z.B. Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust) nicht oder nur unvollständig aufgeklärt worden ist. So wurde beispielweise bekannt, dass das Landgericht Bad Kreuznach mit Urteil vom 02.09.2009 einer AKURA-Anlegerin Schadensersatz zugesprochen hat. Darüber hinaus sind u.U. Schadenersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG gegeben.



Wegen der aktuellen Entwicklung rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte AKURA-Anlegern dazu, sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten zu lassen.

Pressekontakt: Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de; Web: www.cllb.de

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Datum: 16.02.2011 - 13:34 Uhr
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