GRUSS: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch neues Familienpflegegesetz erleichtert (16.02.2011)
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GRUSS: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch neues Familienpflegegesetz erleichtert (16.02.2011)
Der Umgang mit der Pflege von kranken und älteren Menschen ist eine Stellschraube für die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor allem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist dabei existenziell für die Betroffenen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit unterstützen wir alle Beteiligten in dieser Lebensphase.
Die kranken und zu pflegenden Menschen stehen dabei im Mittelpunkt. Das neue Gesetz ermöglicht es ihnen, soweit es geht zuhause von Angehörigen gepflegt zu werden und nicht fernab der Familie. Voraussetzung dafür ist, dass die pflegenden Angehörigen in ihrem Alltagsleben unterstützt werden und Zeit für die Pflege haben. Die Angehörigen müssen einen kräftezehrenden Spagat meistern, weil sie einerseits pflegen wollen und andererseits berufstätig sind. Hier schaffen wir mit dem jetzigen Entwurf zur Familienpflegezeit eine spürbare Entlastung.
Zudem ermöglichen wir es auch den Unternehmen, flexible Teilzeit-Modelle zu schaffen: Sie können jetzt individuell mit ihren Angestellten eine betriebliche Lösung für eine Familienpflegezeit vereinbaren. Dabei ist uns wichtig, dass das gute Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhalten bleibt und nicht mit einem Zwang belegt wird. Heutzutage wissen Unternehmen, was sie an guten Mitarbeitern haben und suchen nach Modellen, sie an das Unternehmen zu binden. Die Familienpflegezeit ist dafür prädestiniert.
Gesetzlich verankert wird die Familienpflegezeit, um den Angehörigen und Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Die Unternehmen können mit Liquiditätshilfen langfristig kalkulieren, und den Angehörigen bietet sich mit einer Ausfallversicherung die nötige Absicherung.
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Datum: 16.02.2011 - 17:45 Uhr
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