Kinderpornografische Seiten im Internet hilfsweise auch sperren
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Kinderpornografische Seiten im Internet hilfsweise auch sperren
Die Erfahrungen belegen, dass nicht alle Darstellungen von Kindesmissbrauch gelöscht werden konnten
"Bei der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet haben wir bei unseren Gesprächen mit unseren Kollegen von der Groupe UMP große Übereinstimmung festgestellt. Wir lehnen zwar eine generelle Verpflichtung zur inhaltlichen Kontrolle durch die Provider ab. Falls dem Provider aber zur Kenntnis gelangt, dass solche Inhalte zum Abruf bereitgehalten werden, müssen sie für deren Löschung sorgen. Völlig überein stimmen wir mit unseren Kollegen der UMP auch darin, dass dort, wo das Löschen von kinderpornographischen Seiten im Internet keinen Erfolg hat, hilfsweise auch das Sperren von Internetseiten möglich sein muss. Auch der Innenausschuss des Europaparlaments hat Anfang der Woche bekräftigt, dass dies gemacht werden muss, wenn an der "Quelle" nicht gelöscht werden kann.
Daraus folgt, dass nunmehr auch bei uns nicht länger auf das Sperren verzichtet werden darf. Ein Jahr lang wurde das entsprechende Zugangserschwerungsgesetz nicht angewandt, es wurde nur gelöscht und nicht gesperrt. Die Erfahrungen belegen, dass nicht alle Darstellungen von Kindesmissbrauch gelöscht werden konnten, sondern eine große Anzahl dieser Seiten verfügbar bleibt. Hier dürfen wir nicht länger zuwarten und die Augen verschließen, sondern müssen dann diese verbliebenen Seiten sperren."
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Datum: 17.02.2011 - 22:30 Uhr
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