Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten
ID: 351350
Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten
Auch wenn weder absolute Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt noch ein Fahrfehler nachweisbar sind, komme Leistungsfreiheit des Versicherers in Betracht, befand das Gericht. Es reiche aus, dass dem Versicherer der Nachweis verwehrt bleibt, ob der Versicherungsnehmer den Alkohol schon vorher oder erst nach dem Unfall zu sich nahm. Dabei komme es gar nicht darauf an, ob der behauptete Nachtrunk eine eventuelle Voralkoholisierung verschleiern helfen sollte. Der gegen seine Versicherung klagende Autofahrer habe jedenfalls grob fahrlässig eine Prüfung durch den Versicherer verhindert, urteilten die Richter. Als ehemaliger Polizist habe er wissen müssen, dass eine Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt Gegenstand der Ermittlungen hätte sein können, belehrten die Richter den Kläger.
Auto- und Reiseclub Deutschland
91427 Bad Windsheim
Telefon 0 98 41/4 09-182
presse@arcd.de
www.arcd.de/presse
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.02.2011 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 351350
Anzahl Zeichen: 1738
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 161 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).