Weiß: Schutzschirm gegen Lohndumping
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SGB-II-Regelsätzen haben in der Nacht zum Montag zu einem Ergebnis
geführt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Mit dem ausgehandelten Ergebnis ist der Weg frei für einen
Schutzschirm vor Lohndumping in der Leiharbeitsbranche und dem Wach-
und Sicherheitsgewerbe. Auch für die Aus- und Weiterbildungsbranche
kann es nun einen Mindestlohn geben.
Gerade vor dem Hintergrund des Wegfalls der Beschäftigungsgrenzen
zwischen Deutschland und acht mittel- und osteuropäischen
Nachbarstaaten am 1. Mai ist dieses Ergebnis von besonderer
Bedeutung. So wird es durch die für die Zeitarbeitsbranche
vorgesehene Lohnuntergrenzenregelung im
Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz nicht mehr möglich sein, auf Basis
von Tarifverträgen östlicher Nachbarstaaten, die unter
Berücksichtigung der dortigen Lebensbedingungen geschlossen wurden,
beliebig von den maßgeblichen deutschen Tarifverträgen nach unten
abzuweichen.
Auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe kann künftig wirksam vor
wettbewerbsverzerrender Lohnkonkurrenz geschützt werden. Hier stehen
die Verhandlungen in der Branche über einen Tarifvertrag, auf dessen
Basis der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft
gesetzt werden kann, kurz vor dem Abschluss.
Die Einigung bei den Mindestlöhnen geht auf einen Vorschlag der
Koalitionsfraktionen zurück und bestätigt den erfolgreichen Weg der
Festlegung branchenbezogener, von den Tarifpartnern verhandelter
Mindestlöhne. Rechtzeitig vor dem 1. Mai 2011 gibt es damit einen
wirksamen Schutz für die gegen Lohnkonkurrenz besonders anfälligen
Branchen.
Für die Pflege, das Gebäudereinigerhandwerk und die
Abfallwirtschaft gibt es bereits branchenspezifische Mindestlöhne.
Kommen das Wach- und Sicherheitsgewerbe und die Leiharbeit hinzu,
verfügen wir über einen Schutzschirm für die derzeit rund 3,6
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die
sonst besonders gefährdet gewesen wären.
Wir bekennen uns zum europäischen Wettbewerb auch im
Dienstleistungsbereich. Dessen Grundlage darf jedoch nicht ein
verzerrender Lohnwettbewerb unter Ausnutzung des noch vorhandenen
Lohngefälles in Europa sein, ausschlaggebend müssen Qualität und
Innovationsfähigkeit sein."
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Datum: 21.02.2011 - 12:02 Uhr
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