Die Zahnzusatzversicherung schließt Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn ein Zahn fehlt, muss Ersatz her. Viele Bürger möchten mehr als nur die Kassenlösung. Daher ist eine Zahnzusatzversicherung sehr sinnvoll, um die höheren Kosten abzudecken.

(firmenpresse) - Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung reichen schon seit Jahren nicht mehr aus, um bei notwendig gewordenem Zahnersatz eine vernünftige Lösung bezahlen zu können. Längst ist ein großer Teil Eigenverantwortung auf die Versicherten abgewälzt worden. Dabei darf man die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht schlecht machen: Sparen ist angesagt, da die Bürger immer älter werden und weniger Beitragszahler nachrücken. Längst nicht jede Industrienation verfügt über eine so umfangreiche Versorgung im Krankheitsfall.
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Grundsätzlich muss also zur Versorgung mit Zahnersatz schon ein Eigenanteil hinzubezahlt werden, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotene Regelversorgung entspricht aber weitestgehend nicht den Vorstellungen der Patienten. In den Fokus ist somit die Zahnzusatzversicherung gerückt, die, je nach Tarif, mit den unterschiedlichsten Leistungen aufwarten kann.
Mittlerweile haben viele Gesellschaften eine Zahnzusatzversicherung im Tarifangebot, denn der steigende Bedarf als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung sorgt für Geschäft. Längst darf man sich aber nicht mehr durch niedrige Beiträge blenden lassen, denn eine Zahnzusatzversicherung, die billig ist und eine volle Abdeckung gewährleistet, gibt es nicht. Es gilt: Je günstiger die Zahnzusatzversicherung, umso geringer fällt die Leistung aus. Mehre Kriterien sollte der Versicherte beleuchten, bevor er sich für einen Tarif entscheidet:
-Wartezeit und Leistungsstaffelung: Die meisten Gesellschaften haben eine Allgemeine Wartezeit von acht Monaten. Hieran kann sich eine Leistungsstaffelung anschließen, sodass Leistungen ohne Summenbegrenzung teilweise erst nach sechs Jahren erbracht werden. Je günstiger die Zahnzusatzversicherung ist, desto länger ist in der Regel die Leistungsstaffelung.
-Versicherbarkeit fehlender Zähne: Die meisten Gesellschaften schließen fehlende Zähne vom Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Tarife, bei denen man sich fehlende Zähne im Laufe der Zeit ersetzen lassen kann. Dafür ist in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen oder es wird eine Leistungsstaffelung vereinbart. Auch liegen diese Tarife vom Beitrag höher - dafür werden die Kosten für den Ersatz bereits fehlender Zähne übernommen.
-Erstattungshöhe: Grundsätzlich sollte die Leistung einer Zahnzusatzversicherung die Erstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken. Teileweise können so 100 Prozent (bei der Regelversorgung) oder bis zu 90 Prozent (bei einer höherwertigen Versorgung) durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Erstattungsmerkmale wie "50 Prozent vom Zuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung" sind für den Patienten sinnlos, da der Eigenanteil in der Regel sehr hoch ausfallen wird.
Bildquelle: Karl-Heinz Laube, www.pixelio.de
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Datum: 22.02.2011 - 12:45 Uhr
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