Pakleppa zum Wohnriester: Baugewerbe unterstützt Unionsfraktion
- Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und zum altengerechten Umbau in Förderung mit einbeziehen!
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Deutschen Bundestag, den Wohnriester zu verändern. Denn noch ist
Wohnriester viel zu bürokratisch, um viele Menschen davon zu
überzeugen, auf diese Art und Weise in ein sicheres Alter zu
investieren. Dabei ist die eigene Immobilie der beste Schutz vor
Altersarmut." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, zu den heute
bekannt gewordenen Plänen der Unionsfraktion.
Pakleppa weiter: "Dass die Umzugsfrage immer noch nicht
befriedigend gelöst ist, kann uns nicht zufriedenstellen. Es
widerspricht der Lebenswirklichkeit, dass Menschen berufsbedingt zwar
umziehen dürfen, aber dann Schwierigkeiten mit ihrer über Wohnriester
finanzierten Immobilie bekommen. Auch die Vorstellung, bei
Rentenbeginn wieder in das ursprüngliche Objekt ziehen zu müssen, ist
realitätsfern. Wir begrüßen die Einbeziehung von seniorengerechten
Umbaumaßnahmen in die Förderung sehr. In diesem Zusammenhang wäre es
auch sinnvoll, Maßnahmen, die im Rahmen einer energetischen Sanierung
anfallen, ebenfalls in die Förderung mit einzubeziehen. Darüber
hinaus halten wir den Vorschlag der privaten Bausparkassen, auf die
Verzinsung der Beiträge auf den fiktiven Wohnförderkonten zu
verzichten, für richtig."
Mit dem Wohnriester ist das selbstgenutzte Wohneigentum
gleichberechtigt mit anderen Formen der Altersvorsorge in die
Riesterförderung mit einbezogen worden. Da allerdings entsprechende
Altersvorsorgebeträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 EUR pro
Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, hält sich die
Förderung im Vergleich zu den hohen Kosten eines Eigenheims in engen
Grenzen. "Daher halten wir an dieser Stelle eine Erhöhung des
Höchstbetrags für dringend geboten." So Pakleppa abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
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eMail klein@zdb.de
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Datum: 22.02.2011 - 14:40 Uhr
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