Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten duerfen nicht am Werkstor enden
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Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten duerfen nicht am Werkstor enden
Mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf werden unter dem Deckmantel des Datenschutzes bereits bestehende Arbeitnehmerrechte abgebaut und relativiert und die Ueberwachungsinteressen der Arbeitgeber und Unternehmen legalisiert. Die Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten duerfen aber nicht am Werkstor enden.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll kuenftig die Rund-um-die-Uhr-Ueberwachung gesetzlich zulaessig sein.
Lediglich die intimsten Bereiche wie Toiletten und Schlafraeume sind ausgenommen. Ohne konkreten Verdacht soll der Massenscan und die Massenueberwachung von Arbeitnehmerdaten ermoeglicht werden, um etwaige Straftaten oder sogar Pflichtverletzungen aufzudecken.
Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage soll nun auch waehrend des Beschaeftigungsverhaeltnisses und nicht nur bei der Anbahnung, die Moeglichkeit bestehen, Eignungstests, psychologische und medizinische Untersuchungen durch einseitige Veranlassung des Arbeitgebers durchzufuehren. Bislang war dies nur aufgrund gesetzlich festgelegter arbeitsmedizinischer Vorschriften zulaessig.
Mit dem was die Regierung jetzt an gesetzlichen Regelungen vorgelegt hat, waeren die Datenschutzskandale bei Telekom und Bahn, die von Datenschuetzern moniert und mit hohen Bussgeldern belegt wurden, in Zukunft legal. Aber nicht nur das: Bereits bei der Gesetzeseinbringung haben Bundesinnenminister de Maiziére und die FDP weitere Verschlechterungen zulasten der Beschaeftigten angekuendigt. So haben sie zur Debatte gestellt, ob nicht ueber das Gesetz hinaus kuenftig auch aufgrund Betriebsvereinbarungen oder durch Zustimmung des Arbeitnehmers vom Schutzniveau des Gesetzes nach unten abgewichen werden darf.
Dies widerspricht jedoch dem von der Rechtsprechung entwickelten Guenstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht. Damit wuerde der Arbeitnehmerschutz endgueltig zur Farce.
Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, von ihrem Irrweg abzulassen, der den Schutz der Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten den Unternehmerinteressen unterordnet. Dies kann nur aufgrund eines eigenstaendigen Gesetzes, welches dem Arbeits- und nicht dem Datenschutzrecht zuzuordnen ist, geschehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen entsprechenden Vorschlag eingebracht, der die Persoenlichkeitsrechte der Beschaeftigten an der richtigen Stelle - naemlich im Arbeitsrecht - regelt.
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Datum: 25.02.2011 - 17:15 Uhr
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