Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - Landesregierung hat moralische Verpflichtung, betrie

Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - Landesregierung hat moralische Verpflichtung, betriebsbedingte Kündigungen bei Rückkehrwunsch der Besch

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Privatisierte Unikliniken Gießen und Marburg - Landesregierung hat moralische Verpflichtung, betriebsbedingte Kündigungen bei Rückkehrwunsch der Beschäftigten zum Land auszuschließen




(pressrelations) - aktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) aufgefordert "endlich umfänglich Auskunft" über die Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu geben. "Neben den Detailfragen muss die Landesregierung die zentrale Frage beantworten: Schließt sie betriebsbedingte Kündigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und zum Land zurückkehrten wollen? Es herrscht große Verunsicherung vor Ort. Frau Kühne-Hörmann ist in der Pflicht, endlich klar Stellung zu beziehen und den Spekulationen ein Ende zu setzen", so die Marburger Abgeordnete der GRÜNEN, Angela Dorn.

"Das Gesetz wurde mit heißer Nadel gestrickt und alle berechtigten Warnungen wurden von der damaligen CDU-Alleinregierung schlichtweg weggestimmt. Auch wir GRÜNE haben bereits im Jahr 2005 darauf aufmerksam gemacht, dass die Art und Weise der Überleitung des Personals womöglich gegen EU-Recht und Bundesrecht verstoßen könnte. Die CDU wollte Pionier sein bei der Privatisierung eines Uniklinikums, sie wollte ihren vermeintlichen Leuchtturm gegen alle Warnungen und Kritik so schnell wie möglich zum Leuchten bringen und hat dabei ihre Verantwortung gegenüber den Beschäftigten massiv vernachlässigt. Das hat sich jetzt gerächt", erläutert Angela Dorn.

"Die Wissenschaftsministerin weint Krokodilstränen, wenn sie beteuert, es sei doch alles mit bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und einzig die Rechtslage sei diffizil. Kühne-Hörmanns Amtsvorgänger Udo Corts sagte damals in der Debatte: ?Wir gehen den korrekten Weg, damit wir nachher nicht verklagt werden können.? Unsicher ist die absolute CDU-Mehrheit damals wohl nicht gewesen."

"Die Landesregierung hat die moralische Verpflichtung, ihr damaliges politisches Versprechen zu erneuern. Sie darf keine Drohungen von betriebsbedingten Kündigungen aussprechen für die, die ihr Recht auf Widerspruch jetzt wahrnehmen wollen. Sie ist verantwortlich dafür, dass ihr Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist und die Beschäftigen können nichts dafür, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst nach 2010 ? nach Ablauf der Frist ? gekommen ist. Die Landesregierung muss Verantwortung für ihre ehemaligen Landesbediensteten übernehmen und ihnen daher schon jetzt klar signalisieren, was sie nach einem Widerspruch erwartet", appelliert Angela Dorn.




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Datum: 02.03.2011 - 13:15 Uhr
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