Bannmeilengesetz kein Thema für populistische Debatten!
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Bannmeilengesetz kein Thema für populistische Debatten!
"Es ist natürlich vollkommen nachvollziehbar und legitim, das Bürgerinnen und Bürger die in Wiesbaden Gegen oder Für etwas demonstrieren wollen, dies auch in unmittelbarer Nähe zum Hessischen Landtag tun wollen. Sie wollen das, damit Abgeordnete mit dem Protest unmittelbar konfrontiert werden, also die Protestierenden hören und auch sehen können. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass die Abgeordneten des Landtags frei und ohne Druck ihre Entscheidungen treffen können, was nach Artikel 76 der Hessischen Verfassung geregelt ist. Die existierende Regelung wird genau diesem Interessenausgleich zwischen Demonstrationsrecht und freier Mandatsausübung gerecht. Im Übrigen geben die Paragraphen 3 und 4 des Bannmeilengesetzes die Möglichkeit beim Innenministerium Ausnahmen zu beantragen und diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn die Demonstration oder Versammlung an Tagen stattfindet an denen keine offiziellen Sitzungstermine im Landtag sind", so Frömmrich weiter.
"Wenn die Linke darauf hinweist, dass eine konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Strafrecht, im Versammlungsrecht und im Polizeirecht ausreichen, um die Integrität und den Schutz des Landtags zu gewährleisten, ist dies doch eine Augenwischerei. Soll die Bannmeile abgeschafft werden, um andere Regelungen zur Erfüllung des gleichen Zwecks heranzuziehen? Die Debatte um die Abschaffung der Bannmeile dient der Linken nur dazu von der von ihr inszenierten Protestaktion auf der Tribüne des Landtags abzulenken. Ein Blick in die Geschichtsbücher würde auch der Linken helfen zu begreifen, warum der Schutz und die Integrität des Landtags ein sensibles Thema sind", so Frömmrich.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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Datum: 02.03.2011 - 14:45 Uhr
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