Breitband für alle
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Breitband für alle
Heute wurde das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) im Bundeskabinett verabschiedet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Pfeiffer:
"Mit der TKG-Novelle setzt sich die Union ehrgeizige Ziele: Wir wollen bereits 2015, spätestens aber 2018, eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50MBit/s erreichen. Ergänzend zu den Maßnahmen der Breitbandstrategie sollen daher Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze geschaffen und der Ausbau neuer Netze vorangetrieben werden.
Im neuen TKG sind zahlreiche Regelungen enthalten, die eine wettbewerbskonforme Förderung des Ausbaus hochleistungsfähiger Netze zum Ziel haben. Hierzu gehören u.a. die Erarbeitung neuer Regulierungsgrundsätze, die Erhöhung der Planungssicherheit für potenzielle Investoren, die ausdrückliche Einbeziehung passiver, vorgelagerter Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten in die Netzzugangsregulierung, die Berücksichtigung von Kooperationen und anderer Risikobeteiligungsmodelle bei Regulierungsentscheidungen sowie die Befugnis für die Bundesnetzagentur, Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen ? einschließlich Energie usw. ? anzufordern, um den Infrastrukturatlas zu optimieren.
Im Laufe der anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit die bisherigen Maßnahmen zur Förderung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Breitbanddiensten ausreichen und was gegebenenfalls zusätzlich in Angriff genommen werden soll, um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung möglichst bis 2015 zu erreichen. Dies gilt insbesondere für den bereits begonnenen Ausbau ländlicher Räume, etwa mit der modernen LTE-Technik."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 02.03.2011 - 20:45 Uhr
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