Auch Bischöfe müssen bei der Wahrheit bleiben / Verwaltungsgerichtshof rügt Predigt des Regensburger Bischofs Müller
ID: 360842
hat im Rechtsstreit mit dem Philosophen Michael Schmidt-Salomon eine
Niederlage erlitten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah es als
erwiesen an, dass Müller in der Auseinandersetzung mit
Schmidt-Salomon die "Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und
Wahrhaftigkeit" nicht erfüllt hat. Ein Urteil mit weitreichenden
Folgen.
Anlass des Rechtsstreits war eine Predigt des Bischofs gegen die
Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon im Mai
2008. In der Predigt hatte Müller unter anderem behauptet,
Schmidt-Salomon würde in seinen Schriften Kindstötungen legitimieren.
Da diese Aussage wahrheitswidrig und diffamierend war, ließ der
Philosoph dem Bischof eine Unterlassungserklärung zustellen. Müller
revidierte daraufhin den Predigttext auf der Internetseite des
Bistums, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu
unterschreiben, wobei er sich auf seine besondere Stellung als
Amtsträger der katholischen Kirche berief.
Da Bischof Müller dafür bekannt ist, seine eigenen Kritiker mit
Unterlassungsklagen zu verfolgen, dachte Schmidt-Salomon, es sei an
der Zeit, den Spieß umzudrehen: Mit Unterstützung des Alibri Verlags
und der Giordano-Bruno-Stiftung strengte er ein Gerichtsverfahren an,
das klären sollte, ob Priester tatsächlich ein besonderes Recht
besitzen, unwahre Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Im September
2009 wurde die Klage von dem Verwaltungsgericht Regensburg aus
formellen Gründen abgewiesen, da bei einem Bischof, der eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts vertrete, "keine
Wiederholungsgefahr" bestünde. Auf die grundlegende Frage, "ob ein
Bischof ungestraft das Blaue vom Himmel lügen darf"
(Schmidt-Salomon), ging das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht
ein.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun in seinem
Urteil vom 24. Februar 2011 nachgeholt: Das Gericht stellte im
Berufungsverfahren fest, dass die Behauptungen des Bischofs im
Widerspruch zu Schmidt-Salomons Veröffentlichungen standen und
geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da
der Bischof seine "Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und
Wahrhaftigkeit nicht erfüllt" habe, sei der Philosoph "in seinem
Persönlichkeitsrecht verletzt" worden. Daher verurteilte das Gericht
die Diözese Regensburg, die Schmidt-Salomon entstandenen
vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
In seiner Stellungnahme wies der Philosoph auf die grundsätzliche
Bedeutung des Urteils hin: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass
die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Auch Bischöfe sind zu Sorgfalt
und Wahrhaftigkeit verpflichtet, wenn sie über Andersdenkende
herziehen. Damit wurde die Auffassung des Bistums zurückgewiesen,
dass eine freie Predigt nur möglich sei, wenn verhindert werde, dass
Bürgerinnen und Bürger gegen diffamierende Predigten vorgehen können.
Dies ist ein wichtiges Signal für den Rechtsstaat: Nun sind Herr
Müller und seine Kollegen, wie alle anderen Bürger auch, dazu
verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht sehen sie es
irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam wäre, ein Buch erst
einmal zu lesen, bevor sie es in ihrer Sonntagspredigt verdammen."
Chronik des Rechtsstreits mitsamt Dokumenten (Urteile,
Stellungnahmen, Presseartikel):
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm
Pressekontakt:
Elke Held, Tel:+49(0)651-9679503,
presse(at)giordano-bruno-stiftung.de
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Datum: 04.03.2011 - 12:16 Uhr
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