Deutschland Vorreiter beim Anlegerschutz
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Deutschland Vorreiter beim Anlegerschutz
Seit 1984 begehen wir am 15. März den Weltverbrauchertag. An diesem Tag erinnern weltweit Verbraucherorganisationen an grundlegende Verbraucherrechte, ziehen kritisch Bilanz und stellen Forderungen. Dieses Jahr setzen sich die Organisationen besonders für faire Finanzdienstleistungen ein. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
"In Deutschland hat die christlich-liberale Bundesregierung schon vorgelegt: Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wird der Anlegerschutz deutlich gestärkt. In der Krise hatte sich gezeigt, dass Anleger über die von ihnen erworbenen Wertpapiere nicht ausreichend informiert waren. Ab dem 1. Juli 2011 muss der Anleger in einem "Beipackzettel" kurz und leicht verständlich über die wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert werden. Außerdem stellt das Gesetz klare Anforderungen an die Sachkunde der Anlageberater, aber auch an die Führungs¬kräfte von Finanzinstituten und deren Überwachung.
Doch es gibt noch viel zu tun: Nach wie vor ist der sogenannte graue Kapitalmarkt mit seinen 80.000 freien Beratern ein großes Problem. Um eine effektivere Kontrolle zu ermöglichen, ist derzeit ein Gesetzentwurf in der Abstimmung.
Wie bei den Bankberatern sind wir auch hier drei Kernzielen verpflichtet: Erstens müssen Finanzprodukte für Verbraucher klar verständlich und geeignet sein. Zweitens muss vor dem Verkauf eine Beratung mit dem Ziel stattfinden, die für den Kunden beste Lösung zu finden. Drittens darf kein Produkt auf den Finanzmärkten künftig ungeregelt bleiben."
Hintergrund:
Der Weltverbrauchertag geht den ehemaligen US-Präsidenten John F. Kennedy zurück, der am 15. März 1962 vor dem amerikanischen Kongress erstmalig vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte. Diese sind:
? das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte
? das Recht auf umfassende Information
? das Recht auf freie Wahl
? das Recht, gehört zu werden
Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1985 und 1999 noch einmal erweitert um:
? das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse
? das Recht auf Entschädigung
? das Recht auf Verbraucherbildung
? das Recht auf eine intakte Umwelt
? das Recht auf politische Interessenvertretung
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 14.03.2011 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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