Wolfgang Neskovic: Moratorium ist vereinbarter Gesetzesbruch
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Gesetzesbruch. Die entsprechende Vereinbarung der Bundesregierung mit
den Ministerpräsidenten der Länder ist allein der politischen
Opportunität mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen geschuldet.
Politische Opportunität ist und darf jedoch keine rechtliche
Kategorie sein", sagt Wolfgang Neskovic anlässlich des von der
Bundesregierung verkündeten dreimonatigen "Moratoriums". Der
Justiziar der Fraktion DIE LINKE und Bundesrichter a.D. fährt fort:
"Wenn die Regierung ihre politische Meinung ändert, dann muss sie
die Gesetzeslage ändern und nicht vorhandene Gesetzesvorschriften im
Wege des Rechtsbruches uminterpretieren. Die Vorschrift des § 19
Abs.3 des Atomgesetzes ist erkennbar auf ganz konkrete Gefahrenlagen
ausgerichtet, nicht jedoch auf die Neubewertung allgemein bekannter,
abstrakter Risikolagen.
Mit ihrem Verhalten betreibt die Regierung nicht nur Rechtsbruch,
sondern setzt sich zugleich zu ihrem früheren Verhalten in
Widerspruch. Durch ihre Neubewertung gesteht sie nunmehr ein, dass
der Betrieb der alten Kernkraftwerke auch vor dem Reaktorunglück in
Japan schon gesetzeswidrig war und die Länder es pflichtwidrig
unterlassen haben, die Kraftwerke abzuschalten. Denn an den
Sicherheitsvorkehrungen in deutschen Atomkraftwerken hat sich seit
dem Unfall in Japan überhaupt nichts verändert.
Wenn die Betreiber zunächst darauf verzichten, sich gegen die
Stilllegung rechtlich zu wehren, dann werden sie die Rechnung der
Bundesregierung hierfür spätestens nach Beendigung der
Wahlkampfzeiten präsentieren."
Pressekontakt:
Hendrik Thalheim
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Datum: 16.03.2011 - 13:25 Uhr
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