Ministerin Steffens: Studie des Krebsforschungszentrums bestätigt: Nichtraucherschutzgesetz muss verschärft werden
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Ministerin Steffens: Studie des Krebsforschungszentrums bestätigt: Nichtraucherschutzgesetz muss verschärft werden
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Die heute vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (dkfz) vorgestellte Studie zum Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen bestätigt die Auffassung der Landesregierung, dass die Regelungen für Gaststätten im geltenden Gesetz gänzlich unbefriedigend sind. Schon im Bericht über die Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes NRW, der am 02. Februar 2011 dem Landtag vorgelegt wurde, wurde festgestellt, dass durch die zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten die Intentionen des Gesetzes legal konterkariert werden. Zudem erschweren es die vielfältigen Ausnahmeregelungen den örtlichen Ordnungsbehörden, wirksame Kontrollen durchzuführen.
"Erstmals wird mit der Studie ein repräsentatives Bild der Situation im Gaststättenbereich gezeigt. Es bestätigt sich, dass vor allem in der getränkeorientierten Gastronomie vielfach noch kein wirksamer Nichtraucherschutz vorhanden ist. Auch für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen muss es möglich sein, in Kneipen und Bars rauchfrei ein Bier trinken zu können", so die erste Bewertung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens. "Bedenklich ist: Selbst die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für Raucherräume, Rauchergaststätten und Raucherclubs werden oft nicht eingehalten, wie die Studie zeigt."
Auch bezogen auf den Nichtraucherschutz in Diskotheken und beim Kinderkarneval ist die Situation unbefriedigend, wenn man die berichteten Ergebnisse von Testbesuchen der Verbraucherzentrale NRW in Diskotheken und die Fotodokumentation zu den Rauchgewohnheiten im rheinischen Kinderkarneval von der Dieter-Mennekes-Umweltstiftung zugrunde legt.
"Ich halte die vorgelegten empirischen Fakten für einen wichtigen Seite 2 von 2 Beitrag für die weitere politische Diskussion zur Novellierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz", erklärte Ministerin Steffens.
Hinweis:
Am Mittwoch, 23. März 2011, wir der Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher im Land Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz - NiSchuG NRW) Thema der 11. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Intergration sein. Die Sitzung beginnt um 13.30 Uhr in Raum E1 - D05. Der Evaluationsbericht zum NiSchG NRW ist bisher als Tagesordnungspunkt 9. vorgesehen
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Datum: 21.03.2011 - 16:30 Uhr
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