Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz

Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz

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Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz



(pressrelations) - schluss des Kabinetts zur Familienpflegezeit erklaert die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Es ist zu begruessen, dass sich die Regierung Gedanken ueber bessere Regelungen fuer pflegende Angehoerige macht. Wir muessen pflegende Angehoerige dringend entlasten. Das jetzt erlassene Gesetz zur Familienpflegezeit wird jedoch den Angehoerigen kaum weiterhelfen. Es ist ein zahnloser Tiger.

Zum einen laesst der Gesetzesentwurf einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit vermissen. Angehoerige koennen ihren Anspruch gegenueber dem Arbeitgeber im Zweifelsfall nicht durchsetzen, sondern muessen auf dessen Kulanz hoffen.

Des Weiteren muessen die Angehoerigen mit einer Versicherung das Ausfallrisiko fuer die Zeit nach der Familienpflege tragen. Die finanzielle Last eines Ausfallrisikos wird einseitig auf die Angehoerigen abgewaelzt.

Um pflegende Angehoerige wirklich zu entlasten, ist es notwendig, eine kurzzeitige bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen sowie Lohnersatz fuer eine sechsmonatige Pflegezeit mit einem gesetzlichen Anspruch zu versehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Pflegende Angehoerige brauchen deshalb unsere vollste Unterstuetzung.


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Datum: 24.03.2011 - 16:30 Uhr
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