Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz
ID: 373870
Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz
Es ist zu begruessen, dass sich die Regierung Gedanken ueber bessere Regelungen fuer pflegende Angehoerige macht. Wir muessen pflegende Angehoerige dringend entlasten. Das jetzt erlassene Gesetz zur Familienpflegezeit wird jedoch den Angehoerigen kaum weiterhelfen. Es ist ein zahnloser Tiger.
Zum einen laesst der Gesetzesentwurf einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit vermissen. Angehoerige koennen ihren Anspruch gegenueber dem Arbeitgeber im Zweifelsfall nicht durchsetzen, sondern muessen auf dessen Kulanz hoffen.
Des Weiteren muessen die Angehoerigen mit einer Versicherung das Ausfallrisiko fuer die Zeit nach der Familienpflege tragen. Die finanzielle Last eines Ausfallrisikos wird einseitig auf die Angehoerigen abgewaelzt.
Um pflegende Angehoerige wirklich zu entlasten, ist es notwendig, eine kurzzeitige bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen sowie Lohnersatz fuer eine sechsmonatige Pflegezeit mit einem gesetzlichen Anspruch zu versehen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Pflegende Angehoerige brauchen deshalb unsere vollste Unterstuetzung.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.03.2011 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 373870
Anzahl Zeichen: 1772
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 189 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetz zur Familienpflegezeit greift zu kurz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).